Novelle der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung tritt in Kraft
Berlin - Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Mit der Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) sollen die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie z.B. Holz verfeuert werden, bei der Verringerung der Schadstoffemissionen an die technischen Weiterentwicklungen angepasst werden. Ziel ist es, durch die neuen Grenzwerte die u.a. bei der Verbrennung von Holz freiwerdenden Luftschadstoffe wie Feinstaub zu reduzieren.
Die Novellierung sieht sowohl für Neuanlagen als auch für den Anlagenbestand entsprechende Grenzwerte vor. Sofern bei bestehenden Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor. Ausgenommen vom Sanierungsprogramm sind allerdings so genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.
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