26.04.2010, 17:26 Uhr

4.546 Anträge für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

Berlin - Das im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verankerte Ziel, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der Stromerzeugung auf 25 Prozent zu steigern, gilt unverändert. Das gab die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1369) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/1237) zu Protokoll. Die Regierung verweist darauf, dass 2011 wie geplant eine Zwischenüberprüfung zur Wirksamkeit des Gesetzes vorgenommen werde. Seit 2009 seien 4.546 Anträge für hocheffiziente KWK-Anlagen gestellt worden. Außerdem lägen 545 Anträge für eine Trassenlänge von 422 km für Wärmenetzprojekte vor. Aussagen zu der Frage, ob die Zielmarke von 25 Prozent im Jahr 2020 erreicht werde, machte die Bundesregierung nicht.

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