10.12.2010, 13:23 Uhr

Laufzeitverlängerung: Greenpeace wirft BMWi-Pflichtverletzung vor

Hamburg – Nach Angaben von Greenpeace ist das Verwaltungsgericht Berlin im Rahmen einer Klage der Umweltorganisation zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) durch Missachtung der Veröffentlichungspflicht für einen Bericht zur Energiesicherheit Deutschlands seine gesetzlichen Pflichten verletzt habe. Dem BMWi habe das relevante Gutachten bereits 17 Tage vor der Bundestagsabstimmung zur Laufzeitverlängerung vorgelegen, so Greenpeace. Tobias Münchmeyer von Greenpeace wirft Wirtschaftsminister Brüderle vor, durch Vorenthaltung des Gutachtens eine Rechtsschutzlücke ausgenutzt zu haben. Der Bericht hätte laut Greenpeace der Laufzeitverlängerung die wichtigste Grundlage entzogen und daher das Abstimmungsergebnis beeinflussen können. Greenpeace wolle die Herausgabe des Gutachtens beim Ministerium auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes beantragen. Der Klage vor dem Verwaltungsgericht wurde dennoch nicht stattgegeben, weil nach Angaben der Umweltorganisation nicht anerkannt wurde, dass Greenpeace durch die Zurückhaltung des Berichts in eigenen Rechten verletzt sei.

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