Nachhaltigkeits-Vorschriften für Bioethanol treten in Kraft
Berlin – Seit dem 01.01.2011 gelten in Deutschland die Nachhaltigkeitsvorschriften der Erneuerbaren Energie-Richtlinie für Biokraftstoffe. Laut Aussage des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V. darf nur noch Bioethanol mit einem amtlichen Nachweiszertifikat zu Benzin beigemischt werden. Hintergrund sei die EU-Richtlinie Erneuerbare Energien (2009/28/EG) in der die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen festgesetzt wurde. Mit den neuen Nachhaltigkeitsvorschriften soll sichergestellt werden, dass bei der Produktion von Bioethanol die CO2-Emissionen im Vergleich zu Benzin um mindestens 35 Prozent verringert und die Rohstoffe nicht von wertvollen ökologischen Flächen entnommen werden.
Mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung sei dies in deutsches Recht umgesetzt worden und durch die Zertifizierungssysteme REDcert und ISCC vom Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannt. Alle Anlagen in Deutschland würden bereits die Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, gab der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) bekannt.
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© IWR, 2011