03.02.2012, 15:27 Uhr

Intelligente Stromzähler werden ausgebremst – Photovoltaik auch betroffen

München - Die Einführung von intelligenten Energiezählern (Smart Metering) in Deutschland führt zu erheblichen Problemen. Bis zum 1. Januar 2013 müssen Haushalte mit über 6.000 Kilowattstunden (kWh) Stromverbrauch pro Jahr bzw. über 6 Kilowatt (kW) Einspeiseleistung, beispielsweise durch Photovoltaik, mit einem sogenannten Smart Meter ausgerüstet sein, teilte die IEER - Institute for European Energy Market Research GmbH in München mit. Laut Schätzungen der Branche sind mehr als zwei Millionen Haushalte in Deutschland betroffen. Das IEER Institut hat den Markt für Smart Metering untersucht. Insbesondere die bislang noch nicht fertig spezifizierten Schutzprofil-Anforderungen für Smart-Metering-Systeme lähmen den Markt für die intelligenten Stromzähler. „Da die Schutzprofile und zugehörigen Zertifikatsmechanismen noch nicht vollständig definiert sind, stehen die Hersteller vor dem Problem, Firmware (Software, die in elektronische Geräte eingebettet ist) und die Software ihrer Produkte rechtzeitig zum 01. Januar 2013 anpassen zu können“, erläutert Dr. Roland Kaldich vom IEER.

Stromkunde hat die Wahl – und die Qual

Aufgrund der im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgehaltenen Möglichkeit für den Endkunden, in Zukunft zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu unterscheiden, könnte der Konsument theoretisch drei unterschiedliche Dienstleister für Messstellenbetrieb und Ablesung, Netzbetrieb sowie Energielieferung in Anspruch nehmen, so IEER. Ferner gibt das EnWG den Endkunden das Recht, von ihren Energielieferanten eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu verlangen. Das allerdings erfordert für den Messstellenbetreiber die Möglichkeit zur Fernauslesung der Zählerdaten, da eine persönliche Ablesung wie in der Vergangenheit wirtschaftlich nicht darstellbar wäre. Des Weiteren sind wegen der Verarbeitung und Kommunikation von personenbezogenen Verbrauchsdaten hohe Anforderungen an den Datenschutz zu gewährleisten, so das IEER.

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