Vergütung für KWK-Strom sinkt um 10 Prozent
RRastatt - Der für die Vergütung des eingespeisten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Stroms aus Blockheizkraftwerken (BHKW) bis 2 MW maßgebliche "übliche Preis", der auch als KWK-Index bezeichnet wird, sinkt für Stromeinspeisungen im zweiten Quartal 2012 um rund 10 Prozent auf 4,51 Cent/kWh. Wie das BHKW-Infozentrum mitteilt, erhalten KWK-Anlagen, die mit Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl betrieben werden, im Gegensatz zu Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden, keine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Stattdessen erhalten fossil befeuerte BHKW-Anlagen einen zeitlich befristeten KWK-Zuschlag, der auf den marktgetriebenen Stromerlös aufaddiert wird. Daher können BHKW-Anlagen, die einen hohen Anteil des bereitgestellten Stroms im eigenen Versorgungsobjekt nutzen, meist deutlich wirtschaftlicher betrieben werden als BHKW-Anlagen, die viel Strom ins öffentliche Netz einspeisen.
BHKW-Infozentrum fordert Zusatzvergütung
Für BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2.000 kW erfolgt die Strompreisvergütung auf Basis des Durchschnittspreises für Grundlaststrom (Baseload) an der Leipziger Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal. Demnach erhalten BHKW-Anlagen im Zeitraum vom 01. April 2012 bis zum 30. Juni 2012 für den eingespeisten Strom den üblichen Preis aus dem ersten Quartal 2012 (01.01. – 31.03.). Dieser auch als KWK-Index ermittelte Wert beträgt aktuell 4,51 Cent/kWh. Seit mehr als 1,5 Jahren stieg der Grundlaststrompreis nur unwesentlich. Im aktuellen Quartal fiel sogar der KWK-Index gegenüber dem vorherigen Quartal um rund 10 Prozent. Gleichzeitig steigen jedoch derzeit die Brennstoffpreise (Erdgas, Heizöl, Flüssiggas). Auch der Strombezugs-Preis erhöht sich aufgrund gestiegener Umlagen und Netzentgelte kontinuierlich. Von dieser Entwicklung betroffen seien nach Einschätzung des BHKW-Infozentrums insbesondere die BHKW-Anlagen in der Wohnungswirtschaft, aber auch kommunale BHKW-Anlagen, die in Schulzentren oder in Fernwärme-Heizkraftwerken eingesetzt werden. Um die hohen Potentiale im Bereich der kommunalen Gebäude und der Wohnungswirtschaft nutzen zu können, fordert Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum daher über einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren eine moderate Zusatzvergütung für den eingespeisten Strom.
© IWR, 2012