07.08.2012, 11:57 Uhr

Offshore-Windenergie: Branche fordert Systemwechsel für Netzanbindung

Berlin - Die Offshore-Branche diskutiert einen grundlegenden Systemwechsel bei der Errichtung von Offshore-Windparks und den zugehörigen Netzanbindungen. Dieser sei notwendig, um den für eine erfolgreiche Energiewende notwendigen Ausbau von Windkraftanlagen auf See sicherzustellen. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE, das Offshore Forum Windenergie, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA Power Systems) und die Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH und 50Hertz Transmission GmbH gemeinsam erarbeitet haben. Im Mittelpunkt des Papiers steht ein Konzept, das in Zukunft die volkswirtschaftlich effiziente und zeitlich aufeinander abgestimmte Fertigstellung eines Offshore-Windparks auf der einen und die notwendige Netzanbindung auf der anderen Seite gewährleisten soll. Um dieses Ziel zu erreichen, soll im Rahmen einer langfristig angelegten Planung verbindlich festgelegt werden, zu welchem Datum welche Offshore-Netzanbindung fertig gestellt sein muss. Diese zeitlichen Festlegungen sollen im Offshore-Netzplan erfolgen, welcher vom Gesetzgeber in den Bundesbedarfsplan integriert wird.

Zeitpunkt-Einigung zwischen Betreiber und ÜNB

Auf der Grundlage dieser Ablaufplanung sollen die Übertragungsnetzbetreiber und die Betreiber von Offshore-Windparks verbindliche Realisierungsfahrpläne vereinbaren. Der Rechtzeitigkeitsanspruch aus dem Energiewirtschaftsgesetzt (§ 17 Abs. 2a EnWG: "...die Netzanbindungen müssen zu dem Zeitpunkt der Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlagen errichtet sein.") soll den Überlegungen der Partner zufolge entfallen und durch eine räumlich und zeitlich verbindliche Langfristplanung ersetzt werden. Darin soll die gesetzliche Pflicht des Übertragungsnetzbetreibers definiert werden, eine bestimmte Netzanbindung zu einem bestimmten Zeitpunkt herzustellen. Das Ergebnis wäre nach Ansicht der beteiligten Institutionen eine höhere Investitionssicherheit. Demnach könnten die Übertragungsnetzbetreiber, die Entwickler von Offshore-Windparks sowie die Hersteller und Zulieferer von Offshore-Windenergieanlagen, Fundamenten, Konverterplattformen und Kabeln ihre Investitionsentscheidungen mit Blick auf das gemeinsame Zieldatum treffen. Dies würde auch die Planungs- und Rechtssicherheit erhöhen.

Netzanbindungsanträge über BSH und BNetzA

Einmal jährlich zu einem bestimmten Datum sollen die Entwickler von Offshore-Windparks in Zukunft die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Netzanbindung zu stellen. Die Bundesnetzagentur und das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) könnten anschließend auf Basis verschiedener Kriterien wie zum Beispiel dem Stand des jeweiligen Planfeststellungsverfahrens bzw. dem Datum der Genehmigung zur Errichtung des Offshore-Windparks über die Anträge entscheiden. Eine entscheidende Rolle für die Umsetzung des Systemwechsels spielen danach der Offshore-Netzplan und seine Integration in den Bundesbedarfsplan. Die räumliche und zeitliche Steuerung der Netzanschlüsse sollte insofern erstmalig bei der Erstellung des Bundesbedarfsplans 2012 berücksichtigt werden. Der bisherige Ansatz singulärer Netzanbindungen habe dazu geführt, dass erhebliche energie- und volkswirtschaftliche Risiken entstanden seien. Um diese Risiken zu minimieren, wird von den Verfassern des Papiers der Aufbau eines "flexiblen" Netzes angestrebt, das durch technisch und volkswirtschaftlich effiziente Vermaschung Netzausfälle und Verzögerungen auffangen und die Systemsicherheit dauerhaft erhalten kann.


© IWR, 2012