Kabinett beschließt Haftungs-Regeln bei Offshore-Netzanbindung
Berlin - Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen. Ziel der Regelungen ist, den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen. Im Zentrum steht der Systemwechsel hin zu einer zusammhängenden und effizienten Netzausbauplanung durch die Einführung eines verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplans. Dieser soll Netzanbindungen und Offshore-Windparks zukünftig besser koordinieren. Darüber hinaus wird eine Entschädigungsregelung für die Errichtung und den Betrieb von Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks eingeführt.
Altmaier: Überbrückungsregelung - Geld wird von Höchstförderungsdauer wieder abgezogen
In dem Gesetzentwurf ist neben den generellen Haftungsregelungen bei einer verzögerten Anbindung von Offshore-Windparks auch die Rede davon, dass bei den zum Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens laufenden Projekte bereits Verzögerungen und dadurch Schäden von etwa einer Milliarde Euro zu erwarten sind. Um die Realisierung dieser Projekte nicht zu gefährden, werden auch diese Kosten im Rahmen einer Übergangsregelung umgelegt. Um die Verbraucher vor übermäßigen Belastungen aus der Entschädigungsumlage zu schützen, wird diese auf eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, heißt es im Gesetzentwurf. Mit dem Vorwurf konfrontiert, dass die Kosten für eine fehlende Netzanbindung über die Stromrechnung auf die Bürger abgewälzt werden, erklärte Bundesumweltminister Peter Altmaier gegenüber Medien, dass die Überbrückungsregelung für die ersten Monate gelten solle, wenn es Probleme gebe, die nicht der Netzbetreiber zu verantworten habe. Was dann gezahlt werde, würde anschließend von der Höchstförderungsdauer wieder abgezogen, so der Minister.
Rösler: Entscheidung ist großer Erfolg für die Energiewende
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler: "Die heutige Entscheidung der Bundesregierung über den Gesetzesentwurf ist ein großer Erfolg für die Energiewende in Deutschland. Denn damit haben wir eine wichtige Hürde hin zu einem schnelleren Ausbau und Anschluss von Offshore-Windkraft übersprungen. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, die in die Zukunftsbranche Offshore-Windenergie investieren wollen. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher können nun damit rechnen, dass der "saubere" Strom der Offshore-Windparks nun endlich bei ihnen ankommen kann." Die Energiewende sei ein Jahrhundertprojekt, das die Anstrengung aller erfordere und nicht zum Nulltarif zu haben sei. Die Neuregelung sorge für eine faire Lastenverteilung, so Rösler. Die Kosten für den Verbraucher und die Verbraucherin würden der Höhe nach begrenzt und der Eigenanteil der Übertragungsnetzbetreiber werde erhöht."
Rösler und Altmaier uneinig über Tempo bei EEG-Reform
Zudem betonte Rösler seine Ambitionen, das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend zu reformieren. Sein Ziel sei es, dafür zu sorgen, dass der Strom in Deutschland für alle bezahlbar bleibe, für Verbraucherinnen und Verbraucher und für Unternehmen. Die Förderung der Erneuerbaren müsse dringend effizienter und marktwirtschaftlicher ausgestaltet werden. Umweltminister Altmaier und Wirtschaftsminister Rösler hatten bezüglich des Zeitplans für eine Reformierung des EEG unterschiedliche Vorstellungen geäußert. Während Altmaier sich gegen eine "vorschnelle" EEG-Reform aussprach, will Rösler das Thema noch vor Bundestagswahl 2013 abhaken.
Altmaier: Beim Thema EEG nichts übers Knie brechen
Bundesumweltminister Peter Altmaier: "Mit der heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Haftungsregelung wird ein großes Hemmnis für den Ausbau der Offshore-Windenergie aus dem Weg geräumt. Der nächste Schritt muss sein, dafür zu sorgen, dass der Strom vom Meer auch seinen Weg in die Verbrauchszentren findet. Dafür brauchen wir zügig Klarheit beim weiteren Ausbau der Netze. Der Ökostrom hat mittlerweile eine Bedeutung gewonnen, bei der wir Netzausbau und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt besser aufeinander abstimmen müssen. Darüber muss grundsätzlich überlegt werden, wie die Förderung der erneuerbaren Energien besser organisiert werden kann, ohne bewährte Elemente wie etwa den Einspeisevorrang voreilig über Bord zu werfen. Das müssen wir sehr gründlich angehen, denn wir brauchen eine Lösung, die mehrere Jahre trägt, das weitere Wachstum der Ökostromerzeugung nicht abwürgt, sondern in vernünftige Bahnen lenkt und die von einem breiten Konsens in unserer Gesellschaft getragen wird. Das lässt sich nicht übers Knie brechen, das braucht Zeit. Aber ich werde das anpacken."
Kosten und Umlage werden öffentlich dokumentiert
Die Neuregelung stellt Kostenkontrolle und Transparenz beim Ausbau der Offshore-Windenergie sicher, da Schadensfälle und Maßnahmen zur Schadensminderung dokumentiert und im Internet veröffentlicht werden. Auch die Kosten und die daraus resultierende Umlage werden transparent gemacht. Zudem ist vorgesehen, dass die Regelungen nach drei Jahren evaluiert und wenn notwendig angepasst werden. Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
© IWR, 2012