23.10.2012, 10:40 Uhr

Anhörung im Bundestag zur Haftung bei Offshore-Netzanbindung

Berlin - Die Energiewirtschaft hat im Rahmen einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften Stellung genommen. Insbesondere ging es dabei um die Regelung von Haftungsfragen bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks. Mit steigenden Kosten für Stromverbraucher durch die geplante Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts sei zu rechnen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte, es werde "zwangsläufig zu Belastungen für die Stromkunden" kommen. Auch nach Ansicht des Übertragungsnetzbetreibers TenneT wird es "teurer für die Konsumenten".

Deckelung bei 0,25 Cent/kWh

Der Gesetzentwurf sieht eine Haftung der Netzbetreiber vor, wenn die Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig angeschlossen werden können. Die Haftung tritt bereits bei einfacher Fahrlässigkeit auch von Zulieferern ein. Dann bekommen betriebsbereite Offshore-Anlagen einen Entschädigungsanspruch gegen den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber. Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers soll allerdings begrenzt und über eine "Entschädigungsumlage" auf die Stromverbraucher abgewälzt werden. "Um Verbraucher vor übermäßigen Belastungen aus der Entschädigungsumlage zu schützen, wird diese auf eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt", heißt es in dem Entwurf. Bei einem durchschnittlichen Strompreis eines Haushaltskunden von 24 Cent pro Kilowattstunde werde es durch die Entschädigungsumlage zu einer Erhöhung des Strompreises um ein Prozent kommen, erwartet die Bundesregierung.

BNetzA: Umlage reicht nicht aus

Die Bundesnetzagentur (BNEtzA) erklärte, die geplante Umlage zur Entschädigung der Betreiber von nicht rechtzeitig angeschlossenen Offshore-Anlagen sei "eindeutig zu gering". Die BNEtzA rechnete vor, dass den erwarteten Einnahmen von 650 Mio. Euro aus der Umlage eine voraussichtliche Haftungssumme in Höhe von 1,6 Mrd. Euro gegenüberstehe. Die errechnete Summe ergebe sich ausschließlich aufgrund der verspäteten Netzanbindungen von Offshore-Windparks. Kritisch setzte sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit der Umlage auseinander. Sie müsse "politisch öffentlich gegenüber den Endkunden vermittelt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass selbst im Falle grob fahrlässiger Handlungen des Übertragungsnetzbetreibers die Allgemeinheit in erheblichem Maße herangezogen werden soll".

EE-Ziele der Bundesregierung werden ernsthaft gefährdet

TenneT rechnete außerdem vor, dass bis zum Jahre 2022 13.000 Megawatt Offshore-Winkkraft zur Verfügung stehen sollen. "Dafür müsste zehn Jahre lang fast jeden Werktag eine Windmühle in Betrieb gehen. Das ist nicht realistisch." Der Windpark-Betreiber Trianel bestätigte Verzögerungen beim Ausbau der Offshore-Anlagen. Der BDEW stellte fest, "dass trotz einiger guter Ansätze aufgrund der im Gesetzentwurf vorgestellten gesetzlichen Ausgestaltung die erhoffte und dringend benötigte Wirkung ausbleibt und damit die Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien ernsthaft gefährdet werden". Die Regelungen würden zu hohen Risiken für die dringend benötigten Investoren zum Ausbau von Offshore-Windparks führen. Der im Offshore-Bereich engagierte Energieversorger EnBW beklagte ebenfalls eine zu geringe Investitionssicherheit. Es drohe längerer Stillstand bei Investitionen.

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