22.03.2013, 15:26 Uhr

EE-Richtlinie: EU-Kommission verklagt Polen und Zypern

Brüssel - Die Europäische Kommission verklagt Polen und Zypern vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien. Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2020 in der EU eine Erneuerbare-Energien-Quote von 20 Prozent zu erreichen. Die Frist für die Umsetzung der genannten Richtlinie durch die Mitgliedstaaten war nach Angaben der EU-Kommission der 5. Dezember 2010. „Wir haben uns dazu verpflichtet, unsere Energie- und Klimaziele bis 2020 zu erreichen. Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der erneuerbaren Energien in allen Mitgliedstaaten spielt dabei eine entscheidende Rolle. Erneuerbare Energien können die Probleme des weltweiten Klimawandels, des Wirtschaftswachstums in Europa und der Versorgungssicherheit lösen”, erklärte EU-Energiekommissar Oettinger.

Anmahnungen bereits seit Anfang 2011

Im Januar 2011 hatte die EU-Kommission nach eigenen Angaben ein Aufforderungsschreiben an Polen übermittelt, ein ähnliches Schriftstück erging im November 2011 an Zypern. Wie die EU-Kommission angibt, habe sie darin das Problem der fehlenden Umsetzung der Richtlinie bereits thematisiert. Eine weitere mit Gründen versehene Stellungnahme wurde im März 2012 an Polen bzw. im Juni 2012 an Zypern verschickt. Trotz dieser Schritte stehe die Umsetzung in diesen Mitgliedstaaten weiterhin aus, weshalb jetzt die Klage eingereicht werde. Daneben prüft die Kommission die Lage in anderen Mitgliedstaaten, an die sie Aufforderungsschreiben und/oder mit Gründen versehene Stellungnahmen wegen der Nichtumsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie verschickt hat. Die Kommission könnte daher im Laufe der nächsten Monate weitere Fälle vor den Gerichtshof bringen.

Zwangsgelder für Zypern und Polen vorgeschlagen

Für Polen schlägt die Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 133.228,80 EUR und für Zypern ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 11.404,80 EUR vor. Bei der Festlegung der vorgeschlagenen Zwangsgelder werden nach Angaben der Kommission Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt. Im Falle eines positiven Urteils des Gerichtshofs sind demzufolge die täglichen Zwangsgelder vom Datum der Verkündung des Urteils bis zum Abschluss der Umsetzung zu zahlen. Über die endgültige Höhe der Zwangsgelder entscheide allerdings der Gerichtshof.

Hintergrund: Die EU-Richtlinie zum Ausbau Erneuerbarer Energien

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie enthält zentrale Vorschriften, die dafür sorgen sollen, dass die EU-Ziele erreicht werden. Dabei werden einzelstaatliche Ziele als Beitrag zu dem Anteil, den erneuerbare Energien insgesamt am Energieverbrauch der einzelnen Mitgliedstaaten ausmachen sollen, festgelegt. Daneben schreibt die Richtlinie Regeln für die Netzeinspeisung erneuerbarer Energien fest. Nach dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, kann die Kommission im Fall der nicht fristgerechten Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten den Gerichtshof ersuchen, ein Zwangsgeld zu verhängen, wenn sie diesen mit der jeweiligen Rechtssache befasst.

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