18.12.2013, 10:13 Uhr

Urteil: In Garzweiler II darf gebaggert werden

Essen – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Garzweiler II wird nicht gestoppt. Damit scheiterte die Verfassungsbeschwerde eines Hausbesitzers und eines Naturschutzverbandes. Das Gericht stärkte in seinem Beschluss jedoch die Interessen von Grundeigentümern. Künftige Projekte dieser Art könnten damit deutlich komplizierter werden.

Kläger müssen Braunkohletagebau weichen

Um den Braunkohletagebau Garzweiler II tobt schon seit Jahren ein Rechtsstreit zwischen dem Stromversorger RWE sowie von Enteignung und Umsiedelung betroffenen Grundstückseigentümern auf dem geplanten Baugebiet. Zu diesen zählt auch der Naturschutzverband BUND. Der Verband und ein Anwohner hatten sich gegen den Bau von Garzweiler II durch die Instanzen geklagt. Das Gericht erkannte in dem Urteil von Dienstag zwar die Rechtmäßigkeit ihrer Beschwerde an, für die Kläger wird dies allerdings keinen Unterschied mehr machen. Das Grundstück des BUND existiert bereits nicht mehr, und auch das Grundstück des klagenden Anwohners wird dem Braunkohleabbau bald weichen müssen.

Bundesverfassungsgericht stärkt Interessen von Grundstückseigentümern

Künftige Bauvorhaben, für die Enteignungen und Umsiedelung notwendig sind, werden allerdings für die Bauherren komplizierter. Das Gericht hat die Interessen von Grundstückseigentümern insofern gestärkt, als dass diese frühzeitiger und stärker bei der Projektplanung berücksichtigt werden müssen. Umsiedelungen und Enteignungen dürfen dann nur noch erfolgen, sofern dadurch ein legitimes Gemeinwohlziel erreicht wird. Im geplanten Braunkohleabbau Garzweiler II sieht das Bundesverfassungsgericht dieses Gemeinwohlziel und erklärt, den Beitrag der Braunkohle zur Stromerzeugung in Deutschland anzuerkennen. Der beklagte Stromerzeuger RWE begrüßte dieses Urteil, da es nach Angaben des Unternehmens Rechtssicherheit und langfristig belastbare Rahmenbedingungen für günstige Energieversorgung schaffe. RWE betonte in einer Stellungnahme nach dem Urteil, dass besonders in Nordrhein-Westfalen die Braunkohle ein Wirtschaftsmotor für die Region sei und mehr als 34.000 Arbeitsplätze sichere. Braunkohle trägt derzeit mit rund 25 Prozent zur Stromerzeugung in Deutschland bei.

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