14 Verbände und Opposition kritisieren: Entspricht EEG-Reform der Verfassung?
Berlin – Ein Bündnis aus 14 Verbänden geht gegen die von der Bundesregierung geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Vor allem die Belastung von selbstverbrauchtem, regenerativem Strom mit der EEG-Umlage wird kritisiert. Von erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ist die Rede. Auch die Opposition spricht davon, dass die Energieminister Sigmar Gabriel die Verfassung außer Kraft setzen wolle, um sein Lieblingsprojekt der „Industrierabatte“ hinzubekommen.
Die geplante Reform der Bundesregierung stößt auf deutliche Kritik aus der Opposition sowie von Branchen-, und Verbraucherverbänden. Mittlerweile soll ein Rechtsgutachten vorliegen, das diese Reform verfassungsrechtliche Mängel vorwirft. Auch bei vielen Ministern kommt die Neuregelung nicht gut an. Während die Verbände speziell die Belastung des Eigenstrom-Verbrauchs ins Visier nehmen, kritisiert die Oppostion im Bundestag vor allem die Vorgehensweise der Regierung.
Krischer: Gabriel macht Bundestag und Bundesrat zu Abnickorganen
Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag, erklärte, dass Gabriel sein Regierungsamt nach nicht einmal einem halben Jahr schon zu Kopf gestiegen zu sein scheine: „Um sein Lieblingsprojekt „Industrierabatte für Fantasieschmuck bis Panzerschmieden“ hinzubekommen, will er sogar die Verfassung außer Kraft setzen. Noch vor den Beratungen im Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz in Brüssel notifiziert werden. Dazu sollen die Koalitionsfraktionen schon mal vorab ihre Änderungswünsche der Bundesregierung mitteilen. Ausschussberatungen, Anhörungen etc. in Bundestag und Bundesrat werden damit vollständig zur Farce. Gabriel macht Bundestag und Bundesrat damit zu Abnickorganen der Bundesregierung.“ Das grenze an Erpressung, denn Bundestag und Bundesrat können laut Krischer kaum noch Änderungen durchsetzen, wenn alles schon komplett in Brüssel notifiziert sei. Dieser Entmachtung werde man sich mit allen Mitteln entgegenstellen.
Verfassungsrechtliche Bedenken der Reform
Die geplante Belastung der Eigenversorgung mit der EEG-Umlage steht hingegen beim Verbände-Bündnis, dem sich u.a. der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) oder der Fachverband Biogas angeschlossen haben, ganz oben auf der Agenda. Zudem soll es auch der Wunsch vieler Umwelt-, Energie-, Wirtschafts- und Agrarminister der Bundesländer sein, die Eigen- und Mietversorgung mit einer geringeren EEG-Umlage zu belasten, als es der Gesetzentwurf vorsieht. Mittlerweile gäbe es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regierungspläne, den Strom für die Selbst- und Mieterversorgung, der kein öffentliches Netz durchläuft, mit Umlagen zu belasten, während Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken von den Umlagen befreit wird. Dies hat der BSW-Solar zusammen mit dem vzbv in einem Rechtsgutachten veröffentlicht. Zurzeit stamme jede zweite Kilowattstunde (kWh) Ökostrom aus einer Erneuerbare-Energie-Anlagen, die sich in Bürgerhand befindet. Die Verbände befürchten nun, dass diese Beteiligung bei der Umsetzung der Reform abnimmt.
Mieter und Landwirte äußern sich kritisch zum EEG-Gesetzentwurf
„Erneuerbarer Direktverbrauch ist für Mieter eine Möglichkeit, sich selbst vor Ort mit lokal produziertem Ökostrom zu versorgen. Die Pläne der Bundesregierung, sie jetzt mit einer neuen Abgabe zu belasten, müssen schnell vom Tisch. Auch Mieter sollen von inzwischen günstigem Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wörene-Kopplung profitieren können. Es wäre absurd, Mieter, die regelmäßig keine Möglichkeit haben, erneuerbaren Strom selbst zu erzeugen, nun auf diesem Weg von den Vorteilen der Energiewende abzuschneiden“ so Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des DMB. Udo Hemmerling, Stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes fordert von der Politik Verlässlichkeit bei der Förderung und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Hemmerling betont weiter, dass viele Landwirte mit Biogas-, Solar- und Windstrom zu „Energiewirten“ geworden wären und dadurch viel zur deutschen Energiewende beitragen würden. „Es ist nicht einzusehen, warum direkte Nutzer erneuerbarer Energien ebenso mit der EEG-Umlage belastet werden sollen, wie fossile Stromverbraucher“, meint Hemmerling abschließend.
Verbraucher: Entlastung sehr gering
Die vzbv hat berechnet, dass durch die Umlagen nach der Reform pro Haushalt die Allgemeinheit nur um 55 Cent pro Jahr entlastet würde. Die Verbände sprechen zudem von einer Bremswirkung für die Energiewende. Große Teile der Industrie, selbst wenn sie umweltunfreundlichen Strom verbrauchen, sollen hingegen von den Kosten der Energiewende befreit werden. Ziel der Verbände sei es, dass Bundestag und Bundesrat die Energiewende-Abgaben für den Direktversorger wieder aus dem Gesetzesentwurf streichen. „Eine Abgabe auf klimafreundlich erzeugten und direkt vor Ort verbrauchten Strom ist vollkommen widersinnig. Es kann nicht sein, dass Haushalte und Unternehmen dafür bestraft werden sollen, dass sie die Energiewende selbst in die Hand nehmen“, meint Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik und Energieexperte des vzbv.
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