23.05.2014, 16:53 Uhr

EEG-Reform: Was der Bundesrat beschlossen hat

Berlin / Münster – Der Bundesrat hat sich heute mit der Energiewende beschäftigt: Alleine am Reform-Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hatte die Länderkammer im Vorfeld der Debatte rund 100 Änderungsanträge gestellt. Darüber wurde nun debattiert und abgestimmt: Wichtige Punkte sind dabei die Stichtagsregelung und der damit verbundene Vertrauensschutz für die Investoren, die EEG-Umlagepflicht auf den Eigenverbrauch kleiner Solar- und KWK-Anlagen, die geplanten Ausschreibungen für regenerative Strommengen sowie die Länderöffnungsklausel im Bereich Windenergie.

Auch wenn die von der Bundesregierung geplanten Reformen zum EEG im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sind, so ist die Sitzung im Bundesrat dennoch von großer Bedeutung. Denn bei der Energiewende sollen nach Möglichkeit alle, bzw. zumindest möglichst viele Gruppen, an einen Strang ziehen. Im Laufe der Debatte zeichnet sich immer klarer ab, dass es bei der EEG-Reform am wenigsten um den weiteren bzw. zukünftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ging. Die Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage, die von den Verbrauchern mitgetragen werden muss, soll laut BMWI-Staatssekretärin Brigitte Zypries bei "ungefähr 5 Milliarden Euro" pro Jahr bleiben.

Stichtagsregelung und der Vertrauensschutz

Im Rahmen der Debatte war immer wieder von Vertrauensschutz die Rede. Das neue EEG soll zum 01.08.2014 in Kraft treten. Im Kern ging des im Bundesrat um die Stichtagsregelung, ab wann die neuen EEG-Regelungen für bereits in der Umsetzung befindliche Projekte greifen. NRW-Ministerpräsidenten Hannelore Kraft plädierte daher dafür, dass die neuen Regeln für Anlagen gelten, deren Inbetriebnahme ab dem Januar 2015 erfolgt. Von Seiten der Bundesregierung war als Stichtag der 23.01.2014 vorgesehen. Hier sah die Länder den Vertrauensschutz der Investoren und Projektierer gefährdet.

EEG-Umlage auf Anlagen für den Eigenstromverbrauch

Ein weiterer Kernpunkt der Debatte im Bundesrat war die Einbeziehung des Eigenstromverbrauchs in den EEG-Umlagemechanismus. Kritisiert wurde vor allem die Ungleichbehandlung. So würden Erzeugungsanlagen der gewerblichen Industrie mit 15 Prozent belastet, während grüne und nachhaltige Energiequellen zur Eigenerzeugung bis zu 50 Prozent EEG-Umlage (Ausnahme: Kleinstanlagen) zahlen sollen. Der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al Wazir plädiert für eine einheitliche EEG-Regelung und Begrenzung der Belastung auf 15 Prozent.

Zypries: verbindliche Ausschreibungen nach 2017 für Ökostrom

Unterschiedliche Auffassungen gab es beim Thema verbindliche Ausschreibungen. Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Brigitte Zypries, sprach von der mittelfristigen Einführung von Ausschreibungskontingenten für alle regenerativen Energien und verwies auf die EU. Wie diese Regelung im Detail aussieht, wisse man aber noch nicht, aber die Bundesregierung will bis 2017 komplett auf Ausschreibung umstellen, so Zypries. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft plädierte dafür, dass für den Fall einer verbindlichen Einführung von Ausschreibungen ab 2017 „erst nach einer Pilotphase und einer ergebnisoffenen Auswertung entschieden werden soll“. Für eine solche Einführung bedarf es eines neuen Gesetzänderungsverfahrens zum EEG, so Kraft.

Länderöffnungsklausel Windenergie

Um die Abstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden ging es im Rahmen der sogenannten Länderöffnungsklausel. Nach den Vorstellungen der Regierung soll den einzelnen Bundesländern die Möglichkeit zu eigenen Mindestabstandregelungen bei der Windenergienutzung eingeräumt werden. Dazu waren Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Befürworter solcher länderspezifischen Regelungs-Möglichkeiten waren vor allem Bayern und Sachsen. Doch der Gegenwind ist kräftig. Eine Länderöffnungsklausel werde die Akzeptanz von Windkraftanlagen bei der Bevölkerung nicht erhöhen, sondern deutlich verringern, so der Tenor vieler Experten. Der Bundesrat sieht es genauso: Die Länderkammer findet die geplante Regelung überflüssig. In der Empfehlung der zuständigen Ausschüsse heißt es, man sehe die Länderöffnungsklausel „im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv an.“

IWR-Chef Allnoch zur EEG-Reform: „Es geht nur noch vordergründig um den Ausbau der erneuerbaren Energien“

Bei der jetzigen EEG-Reform geht es nach Einschätzung von IWR-Chef Norbert Allnoch nur noch vordergründig um den Ausbau der erneuerbaren Energien. Allnoch: „Tatsächlich wird das EEG mehr und mehr als wirtschaftspolitisches Instrument genutzt, um den Strompreis für die Industrie zu senken und so den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern. Das zeigt sich im Ergebnis daran, dass die Strompreise an der Börse durch den Ausbau der erneuerbaren Energien selbst für den Lieferzeitraum des Jahres 2020 auf dem Niveau von 2005 liegen. Den Aufbau einer regenerativen Industrie hat die Bundesregierung dagegen offenbar aufgegeben. Eine verbindliche Ausschreibung von Ökostromkontingenten ab 2017 bedeutet eine weitere Demontage der mittelständisch geprägten regenerativen Industrie und eine Verlagerung der Ökostromaktivitäten hin zu den Großunternehmen. Diese können auftretende Auftragsschwankungen in Verbindung mit den Ausschreibungsmechanismens durch interne Verschiebungen wesentlich besser abfangen als kleine Unternehmen.“

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