06.06.2014, 12:39 Uhr

Regierungs-Gutachten widerspricht der "Sonnensteuer"

Berlin - Die von der Bundesregierung geplante finanzielle Belastung von Solarstrom-Selbstversorgern senkt nicht die Energiewende-Kosten, wie von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) behauptet. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) aus Stuttgart. Auftraggeber der Studie ist übrigens die Bundesregierung selbst.

Die Gutachter empfehlen darin, Solarstrom von Umlagen und Netzentgelten befreit zu halten, um einen weiteren Ausbau der Solarenergie wirtschaftlich zu ermöglichen. Finanzielle Mehrbelastungen seien für die Allgemeinheit mit der Beibehaltung der EEG-Umlagebefreiung von Solarstrom nicht verbunden. Der Verbraucher-Strompreis profitiere vielmehr sogar derzeit durch eine „Entlastung der EEG-Umlage“.

3,2 Cent je kWh für PV-Strom-Eigenverbrauch bei Gewerbe und größeren Privathaushalten

In dem Zwischenbericht des Forschungsprojektes, das unter Leitung des ZSW und mit Beteiligung des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES), der Bosch & Partner GmbH sowie der GfK SE erstellt wurde, heißt es: „ PV-Eigenverbrauch führt heute zu einer Entlastung der EEG-Umlage, da die eingesparten spezifischen Differenzkosten höher als die durch den Eigenverbrauch entgangene EEG-Umlage sind.“

Das Gutachten steht damit aus Sicht des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) im klaren Widerspruch zu dem Vorhaben der Regierung, ab August 2014 eine zusätzlich Belastung für den Selbstverbrauch aus neuen Solaranlagen einzuführen. Diese vom BSW-Solar als „Sonnensteuer“ bezeichnete Belastung würde die Solarstromnutzung in der Regel mit 50 Prozent der EEG-Umlage treffen. Das wären derzeit immerhin rund 3,1 Cent je Kilowattstunde (kWh).

Verbraucherzentrale und BSW-Solar wollen notfalls klagen

Bereits die Verbraucherzentrale Bundesverband hat darauf hingewiesen, dass das vom Bundeswirtschaftsminister angebrachte Kostenargument nicht zieht. Auch längerfristig würden Privathaushalte durch die geplante „Sonnensteuer“ bestenfalls um rd. 50 Cent im Jahr entlastet. Gemeinsam mit einem breiten gesellschaftlichen Bündnis hatten die Verbraucherschützer deshalb gefordert, auf das Vorhaben zu verzichten. Verbraucherschützer und Bundesverband Solarwirtschaft e.V. wollen notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die geplante Abgabe auf Ökostrom klagen. Mehrere Gutachten haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante „Sonnensteuer“ aufgeworfen.

Körnig: Politik als Erfüllungsgehilfe großer Energiekonzerne?

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. sieht jetzt den Bundestag in der Pflicht, die „Sonnensteuer“ aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. „Andernfalls setzt sich die Politik dem Verdacht aus, sich zum Erfüllungsgehilfen großer Energiekonzerne zu machen. Diese haben großes Interesse an dieser Abgabe, um durch eine zunehmende Energieversorgung in Bürgerhand nicht weitere Marktanteile zu verlieren“, so Körnig. Gleichzeitig sei mit der „Sonnensteuer“ eine deutliche Benachteiligung erneuerbarer Energien verbunden.

"Sonnensteuer" / EEG:

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