27.08.2014, 11:43 Uhr

Negative Strompreise: Wie Deutschland die EU-Umweltleitlinie umsetzen will

Münster – An der Strombörse kommt es immer wieder einmal zum Phänomen der negativen Strompreise. Das bedeutet, dass für die Abgabe von Strom Geld gezahlt werden muss. Doch die EU will diese scheinbar widersinnigen Preissignale vermeiden. IWR Online hat in Deutschland nachgefragt, was gegen negative Strompreise unternommen wird.

Wenn Angebot (Kraftwerke, Erzeugungsanlagen) und Nachfrage (schwankende Stromabnahme durch Industrie, Haushalte) zu einem bestimmten Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen deutlich voneinander abweichen, können extrem hohe oder eben auch extrem niedrige Strompreise entstehen. Negative Preise entstehen in der Regel, wenn eine weitgehend unflexible Erzeugung auf eine schwache Nachfrage trifft. Zuletzt war dies Mitte August 2014 der Fall.

EU-Leitlinien fordern Maßnahmen gegen negative Strompreise

An der Strombörse EPEX Spot hatte sich für den Strom zur Lieferung am Sonntag, den 17. August für das Marktgebiet Deutschland und Österreich für die Mittagsstunden ein Preis von bis zu -5,9 Cent je Kilowattstunde (kWh) gebildet. Das bedeutet zunächst einmal nur, dass die Käufer an der Strombörse dafür Geld erhalten, dass sie den Strom abnehmen. Zu welchem Preis diese Einkäufer den Strom dann selbst nutzen oder zu welchem Preis der Strom weiterverkauft wird, steht auf einem anderen Blatt. Mit Unterbrechung hatte sich für insgesamt sechs Stunden jeweils ein negativer Strompreis ergeben.

Doch die EU will solche Preissignale möglichst eliminieren. In den neuen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (2014 C 200/01) vom 28.06.2014 der EU-Kommission heißt es, dass "Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Stromerzeuger keinen Anreiz haben, Strom zu negativen Preisen zu erzeugen". Doch wie wird diese EU-Vorgabe in Deutschland konkret umgesetzt? IWR Online hat beim Bundeswirtschafts- und Energieministerium (BMWi) nachgefragt, wie diese Maßnahmen hierzulande aussehen.

BMWi: Keine Marktprämie, wenn sechs Stunden lang negative Strompreise auftreten

Das BMWi intertrepiert die EU-Vorgabe bzw. die Beihilfeleitlinien so, dass "im Falle von negativen Preisen an der Strombörse nur noch im begrenzten Maße über die Marktprämie gefördert werden darf". Daher wird sich laut BMWi die Marktprämie bei neuen Anlagen ab 2016 nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für eingespeisten Strom auf Null reduzieren, wenn die Preise für Stundenkontrakte am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ sind. Die "Null-Prämie" gilt dabei, bis die Kette der unmittelbar aufeinander folgenden negativen Stundenkontrakte unterbrochen wird. Danach müssen dann zunächst wieder für sechs Stunden am Stück negative Preise an der EPEX Spot herrschen, bevor es erneut zu einer Absenkung der Marktprämie auf Null kommt.

Auf die Situation am Sonntag, den 17. August übertragen, hieße dies, dass es zu keiner "Null-Prämie" gekommen wäre, da nicht sechs aufeinanderfolgende Stunden mit negativen Preisen aufgetreten waren. Für Anlagen im Rahmen der Ausfallvergütung sieht das Gesetz eine pauschale Regelung für eine Vergütungskürzung in diesen Fällen vor. Ausgenommen von allen genannten Regelungen sind kleinere Anlagen, und zwar Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu drei Megawatt und alle sonstigen Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 500 Kilowatt (kW).

Zudem erklärte das BMWi, dass bereits vor der EEG-Reform die optionale Marktprämie die Häufigkeit und die Intensität negativer Preise beeinflusst habe. Durch diese Marktprämie hatten die direktvermarkteten Anlagen erstmals einen wirtschaftlichen Anreiz, die Einspeisung zu Zeiten negativer Preise zu reduzieren.

Fazit: negative Strompreise werden bleiben - konventionelle Kraftwerke verdrängen regenerative Kraftwerke

Aufgrund dieser Bedingungen ist mit einem Verschwinden negativer Strompreise nicht zu rechnen. Es erscheint zumindest fraglich, ob diese Art der Umsetzung der Umweltleitlinie ausreichend EU-kompatibel ist. Die Anreize, dass negative Strompreise nicht mehr auftreten sollen, werden ab 2016 einseitig über die Marktprämie der regenerativen Erzeugungsanlagen gesteuert. Konventionelle Kraftwerke können ungehindert und ungestraft weiter produzieren und sogar dazu beiragen, dass regenerative Anlagen herausgedrängt werden. Der Vorrang der erneuerbaren Energien wird auf diesem Wege ausgehebelt.

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