14.11.2014, 08:09 Uhr

Prokon-Verwalter mit Sanierung zufrieden - Bundesregierung beschließt Kleinanleger-Gesetz

Berlin/Itzehoe – Der Windenergie-Projektierer und -Betreiber Prokon hatte seinen Anlegern vor allem Genussrechte verkauft. Nach der Insolvenz wissen jedoch zehntausende Kleinanleger noch nicht, wie es weiter geht. Nun berichtet das Unternehmen über den Stand der Sanierung. Zeitgleich beschließt die Bundesregierung ein Gesetz zum Schutz der Kleinanleger, das in den Medien auch als "Lex Prokon" bezeichnet wird.

Der Windkraftfinanzierer Prokon hat zu Beginn des Jahres 2014 nach medienwirksamen Warnungen und dem darauf folgenden Abfluss von Einlagen Insolvenz angemeldet. Rund 75.000 Kleinanleger und 1.300 Beschäftigte waren damals betroffen. Jetzt meldet sich der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin zum laufenden Sanierungsprozess der Prokon Regenerative Energien GmbH. Der bisherige Sanierungsprozess sei „sehr positiv zu bewerten“, heißt es in dem Schreiben.

Sanierung verläuft „über Plan“

In den drei Geschäftsfeldern: Betriebsführung von Bestandparks, Projektierung künftiger Windparks und Endkundestromversorgung, werde motiviert gearbeitet und so erfolge eine konsequente Umsetzung der eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen, heißt es von Seiten des Insolvenzverwalters. Die leistungswirtschaftliche Sanierung liege „über Plan“. Während des Insolvenzverfahrens seien zwei Windparks in Deutschland und Polen errichtet und in Betrieb genommen worden. Das Ebitda von Prokon konnte per Ende September auf knapp über 35 Prozent der Gesamtleistung des Unternehmens gesteigert werden. Für das Bioölwerk in Magdeburg lägen mehrere Angebote vor und für die Wälder in Rumänien werde derzeit mit Interessenten verhandelt. Zusätzlich seien Interessensbekundungen für die Prokon-eigene Windenergieanlage P3000 eingereicht worden. Diese drei Transaktionen sollen so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Auch die Sanierung des Palettenwerks in Torgau verlaufe nach Plan.

Diverse Optionen für Genussrechte-Inhaber

Für die finanzwirtschaftliche Sanierung ständen momentan zwei Varianten zur Verfügung. In beiden Varianten sei vorgesehen, einen Teil der Forderungen der Anleger in eine handelbare Anleihe umzuwandeln. Die Zins- und Tilgungszahlungen für diese Anleihen würden über die bestehenden Windparks in Polen und Deutschland finanziert. Durch eine Börsennotierung wäre ebenfalls der Verkauf dieser Anleihen möglich. Zusätzlich dazu bestünden zwei Möglichkeiten.

Bei der ersten Variante jedoch müssten die Genussrechteinhaber auf Barzahlungen verzichten und würden stattdessen als Gesellschafter in das Unternehmen eingebracht. Dies setze aber die Zustimmung bei einer hohen Anzahl der Genussrechteinhaber voraus. Bei der zweiten Variante würden Anteile der Prokon GmbH an Investoren veräußert. Dabei würden die Genussrechteinhaber neben der Anleihe eine Barauszahlung erhalten. Man verfolge beide Varianten parallel, heißt es.

Anfang 2015 sei dann damit zu rechnen, dass Klarheit darüber besteht welcher der Sanierungswege bestritten werde um dann im Insolvenzplan umgesetzt. Dieser soll im Februar/ März 2015 beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Über den Insolvenzplan werde Ende April 2015 auf einer Gläubigerversammlung abgestimmt.

Regierung verabschiedet Kleinanlegergesetz

Fast zeitgleich mit der Meldung des Insolvenzverwalters von Prokon, wurde am gestrigen Mittwoch das neue Kleinanlegergesetz beschlossen. Mit diesem "Lex Prokon" soll Kleinanlegern der Informationszugang über Risiken zu Finanzanlagen auf dem sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“ erleichtert werden. Mit dem Gesetz wurden neuen Transparenzregeln und Befugnisse für die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (Bafin) geschaffen. Dabei erhält die Bafin ein weiteres Aufsichtsziel: den kollektiven Verbraucherschutz.

Bundesminister für Finanzen, Wolfgang Schäuble sagte dazu: „Wir erhöhen den Schutz der Verbraucher im Finanzsektor. Anleger können sich künftig noch besser informieren. Wir weiten die strikten Regeln zum Anlegerschutz auf weitere Produkte aus, verbieten irreführende Werbung und geben der Aufsicht neue Rechte. Die Entscheidung über eine Anlage und das damit verbundene Risiko kann nur jeder selbst treffen. Wir stellen sicher, dass dafür alle wichtigen Informationen bekannt sind." Nach der Prokon-Pleite waren vor allem die Genussrechte als Finanzierungsinstrument in die Kritik geraten, die zum "Grauen Kapitalmarkt" gezählt wird.

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