04.05.2015, 08:41 Uhr

Windkraft-Planung in Schleswig-Holstein: Warten auf den Kriterien-Katalog

Husum – Die Landesregierung in Schleswig-Holstein will kurzfristig das Planungsrecht im Bereich Windenergie anpassen. Damit soll der Zubau neuer Windkraftanlagen auch nach einem Urteil gegen die bisherigen Planungsaktivitäten weiterhin gesteuert werden können. Bei einem Branchentreffen zeigte sich, worauf es nun ankommt.

130 Vertreter der Windbranche aus Schleswig-Holstein und Umgebung haben beim Branchentreffen windcommunity, organisiert von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), der Messe Husum & Congress und der Netzwerkagentur windcomm schleswig-holstein, über diese Vorschläge diskutiert. Vieles wird wohl von einem Kriterien-Katalog ankommen, der bestimmt, in welchen Ausnahmefällen in den kommenden zwei Jahren doch neue Windenergienanlagen gebaut werden dürfen.

Kriterien-Katalog wird derzeit ausgearbeitet

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hatte im Januar zwei der fünf Regionalpläne des Landes, in denen Eignungsgebiete für die Windkraftnutzung festgelegt wurden, für ungültig erklärt. Um nun den befürchteten „Wildwuchs“ von Turbinen zu verhindern, ist ein planungsrechtlicher Vorschlag von Seiten der Landesregierung entwickelt worden. Ernst Hansen, Leiter der Landesplanung in der schleswig-holsteinischen Staatskanzlei, erklärte: „Wir wollen den Zubau von Windkraftanlagen zulassen, aber Wildwuchs verhindern. Unser Vorschlag ist deshalb ein ergänzender Paragraf 18 a im Landesplanungsgesetz, der den Bau von Windkraftanlagen vorläufig für zwei Jahre für unzulässig erklären würde – aber Ausnahmen durch Entscheidungen der Landesplanungsbehörde zuließe. Für diese Ausnahmen erarbeiten wir einen Planungserlass mit einem Kriterien-Katalog.“

Harte und weiche Kriterien bestimmen weiteren Windenergie-Ausbau

Dieser Katalog werde aus „harten“ Kriterien wie zum Beispiel gesetzliche Verbote und „weichen“ Kriterien wie zum Beispiel planerische Freihalteentscheidungen bestehen. Hansen nannte auch einen Zeitplan: „Die Gesetzesänderung könnte schon im Mai vom Landtag beschlossen werden und Ende Mai in Kraft treten.“ Der Planungserlass könne kurze Zeit später herausgegeben werden, sodass bereits im Juni erste Ausnahmegenehmigungen erteilt werden könnten. Die Landesplanung werde jedenfalls sicherstellen, dass das Ausnahmeverfahren nicht zu relevanten Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen werde.

Die Pläne der Landesregierung ernteten Zustimmung, allerdings müsse der Kriterien-Katalog „transparent, nachvollziehbar und verlässlich“ sein, betonte Windpark-Planer Hans-Heinrich Andresen.

Erk Westermann-Lammers, Vorstandsvorsitzender der IB.SH, stimmte zu, dass Planungssicherheit jetzt insbesondere für Projektentwickler wichtig sei. „Die Projektentwicklung, bei der wir in Schleswig-Holstein viel Know-how haben, ja führend sind, ist ein zentraler Teil der Wertschöpfungskette in der Windindustrie.“

Windkraftbranche sorgt sich um Folgen des Ausschreibungs-Systems

windcomm-Projektkoordinator Dr. Matthias Hüppauff ging darauf ein, dass im kürzlich novellierten Erneuerbare-Energie-Gesetz ein jährlicher Nettozubau von 2.500 Megawatt Onshore-Windenergie festgelegt wurde. Dafür werde bundesweit eine Fläche von mindestens 10.000 Hektar zur Aufstellung von Windrädern benötigt. „Wir brauchen ein abgestimmtes Konzept. Die Bundesregierung sollte sich mit den Ländern frühzeitig absprechen, wo wie viele Windkraft-Eignungsgebiete zur Verfügung stehen oder geschaffen werden müssen“, sagte Hüppauff. Er befürchtet, dass kein ausreichender Wettbewerb für Ausschreibungsrunden entstehen kann. „Wenn zu wenige Anbieter eine Genehmigung bekommen, weil keine Flächen vorhanden sind, gibt es auch weniger Gebote in einer Ausschreibungsrunde. Im schlechtesten Fall steigen dann die Vergütungen über das Niveau, das heute im EEG vorgesehen ist.“

Quelle: IWR Online
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