09.06.2015, 08:38 Uhr

Ausschreibungen: Netzagentur startet zweite Photovoltaik-Runde

Bonn - Die Bundesnetzagentur hat die zweite Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Weg gebracht. Wie in der ersten Runde geht es um ein Volumen von 150 Megawatt. Einige Regeln haben sich allerdings geändert.

Die Bewertung der ersten Runde ist uneinheitlich ausgefallen. Aus Sicht der Bundesnetzagentur war sie ein Erfolg. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte: "Nachdem die erste Ausschreibungsrunde bereits ein Erfolg war, bin ich zuversichtlich, dass die zweite Runde ähnlich verlaufen wird."

Geringeres Höchstgebot

Homann betonte, dass seine Behörde weiterhin genau darauf achten werde, dass die Bieter die Spielregeln einhalten. Bieter können ihre Gebote für die zweite Ausschreibungsrunde bis zum 1. August 2015 abgeben. Wie in der ersten Runde wird ein Höchstgebot vorgegeben. Dieses Höchstgebot beträgt nun 11,18 Cent pro Kilowattstunde und ist damit abgesenkt worden (1. Runde: 11,29 Cent/kWh). Bieter können mit Projekten, die in der ersten Runde keinen Zuschlag erhalten haben, erneut an dieser Ausschreibung teilnehmen.

Einheitspreis-Verfahren statt "pay-as-bid"-Verfahren ermittelt

Ein weiterer Unterschied zur 1. Runde liegt im Verfahren: Während in der ersten Ausschreibungsrunde die Preise noch im sogenannten "pay-as-bid"-Verfahren ermittelt wurden, also jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Wert bekommen hat, gilt nun das Einheitspreisverfahren (uniform pricing). Hierbei wird der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots der Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. Dieser Preismechanismus, der auch an der Strombörse zur Anwendung kommt, wird in dieser und der nächsten Ausschreibungsrunde erprobt. Die Ergebnisse können zur Entwicklung des Ausschreibungsdesigns anderer Technologien verwendet werden.

Möglichst wenige Gebote ausschließen

In der ersten Ausschreibungsrunde wurden 37 Gebote ausgeschlossen, weil geforderte Unterlagen nicht beigefügt wurden oder weil Bieter Formvorgaben nicht eingehalten haben. Wie die Agentur nun betont, sei es ein Anliegen, so wenige Gebote wie möglich auszuschließen. Die gesetzlichen Vorgaben seien jedoch strikt, so dass bei den Ausschlüssen grundsätzlich kein Ermessen bestehe. Die Bundesnetzagentur hat die Ausschlussgründe der ersten Ausschreibungsrunde untersucht und die Ergebnisse als "Hinweise zur Gebotsabgabe" veröffentlicht.

Wie verändert sich die Akteursvielfalt im Ausschreibungsregime?

In der Diskussion um Ausschreibungen im Solarsektor wird der Erhalt der Akteursvielfalt immer wieder als wichtiges Ziel hervorgehoben. In der ersten Runde haben 25 Gebote mit einem Gebotsumfang von knapp 157 MW einen Zuschlag erhalten. Sieben Gebote wurden von natürlichen Personen abgegeben, die allerdings aufgrund zu hoher Förderhöhen keinen Zuschlag erhalten haben. Weiterhin finden sich laut Bundesnetzagentur viele kleine Projektgesellschaften unter den Bietern. Einige der erfolgreichen Bieter würden "zu einem gemeinsamen Unternehmen" gehören. Und in einem Fall vereinigt ein Unternehmen über 40 Prozent der insgesamt bezuschlagten Menge auf sich. Dabei handelte sich um die Sybac Solar GmbH aus Rheinland-Pfalz. Von den insgesamt 25 Zuschlägen, die die Bundesnetzagentur erteilt hat, fielen alleine elf Gebote auf speziell zu diesem Zweck gegründete Projektgesellschaften unter Beteiligung von Sybac Solar.

Quelle: IWR Online
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