24.08.2015, 10:37 Uhr

Holzheizungen: Wie Hersteller und Betreiber verschärfte Emissions-Anforderungen meistern

Gülzow-Prüzen - Seit Januar 2015 gelten strengere Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte für neue Pellet- und Hackschnitzelkessel. Für Scheitholzkessel treten die strengeren Staubgrenzwerte erst 2017 in Kraft. Was können Hersteller und Betreiber tun, um die Grenzwerte bei den Messungen des Schornsteinfegers einzuhalten?

Mit dieser Frage beschäftigt sich nun ein Forschungs-Vorhaben, das das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jetzt beim Deutschen Biomasse-Forschungszentrum (DBFZ) fördert. Es geht darum, wie die Anlagenbetreiber insbesondere von Hackschnitzelheizungen eine hinreichende Qualität dauerhaft sicherstellen können. Das Projekt ist Teil eines größeren Maßnahmenbündels für qualitative Verbesserungen beim Heizen mit Holz.

Pelletheizungen und Hackschnitzelheizungen können Anforderungen erfüllen

Staubemissionen von neu errichteten, automatisch beschickten Holz-Zentralheizungen dürfen bei der wiederkehrenden Überwachung durch Schornsteinfegermessungen einen Grenzwert von 20 mg Staub je Kubikmeter Abgas nicht überschreiten. Der Betreiber hat in jedem zweiten Jahr die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen. Betreiber von Scheitholzkessels haben noch ein wenig Zeit, denn die strengeren Staubgrenzwerte treten erst ab 2017 in Kraft.

Die Branche stellt sich dieser Herausforderung und sieht darin eine Chance zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, da die Akzeptanz von modernen Biomasseanlagen mit besserer Effizienz und geringeren Emissionen steigt, so die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR). Eine aktuelle Erhebung des Landesinnungsverbands für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk haben ergeben, dass die überwiegende Zahl neu in Betrieb genommener Pelletheizungen und viele neue Hackschnitzelheizungen die neuen Anforderungen in Praxismessungen erfüllen können.

Schadstoffemissionen durch hochwertige Brennstoffe reduzieren

Mit den seit April 2015 deutlich verbesserten Förderkonditionen im Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie haben sich laut FNR auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Heizen mit Holz verbessert: Neben deutlich erhöhten Zuschüssen u. a. für Pellet- und Hackschnitzelkessel in Bestandsgebäuden werden im Rahmen der Innovationsförderung jetzt auch Biomasseanlagen mit Partikelabscheidern und Brennwerttechnik im Neubau gefördert.

Da die Brennstoffqualität die Höhe der Staubemissionen eines Ofens bzw. Kessels maßgeblich beeinflusst, haben es Betreiber nach Angaben des FNR selbst in der Hand, die Schadstoffemissionen durch den Einsatz hochwertiger Brennstoffe zu reduzieren und ihre Anlageneffizienz zu verbessern. Dazu erarbeitet das DBFZ nun einen Leitfaden, der Betreibern Informationen zur Herstellung bzw. Beschaffung besserer Brennstoffqualitäten und zur Einstellung ihrer Biomasseanlagen an die Hand geben soll.

Lenkungsausschuss Kleinfeuerungsanlagen koordiniert Forschungsprojekte

Daneben fördert das BMEL eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zum Heizen mit Holz. Weitere aktuelle Projekte betreffen u. a. die Schaffung eines Zertifizierungssystems für Holzhackschnitzel, die Entwicklung eines Qualitätsmanagement-Systems für die Herstellung von Hackschnitzeln, die Weiterentwicklung eines Elektroabscheiders für Staubpartikel bis zur Praxisreife für Anlagen bis 200 kW.

Der „Lenkungsausschuss Kleinfeuerungsanlagen“, in dem Wissenschaftler und Wirtschaftsbeteiligte der Biomassebranche sowie Vertreter der für Landwirtschaft, Energie und Umwelt zuständigen Bundesministerien mitarbeiten, koordiniert und begleitet diese und ähnliche Maßnahmen.

Quelle: IWR Online

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