18.05.2016, 12:01 Uhr

Elektroauto-Kaufprämie geht durchs Kabinett

Berlin - Die Bundesregierung hat die angekündigte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge abgesegnet. Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug neu erwirbt, erhält eine Prämie von 4.000 Euro.

Zudem sollen neue Elektroautos zehn Jahre nach dem Willen des Bundeskabinetts von der Steuer befreit sein. Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgeber aufladen darf, kann sich künftig freuen, denn auch dieser Vorteil ist für ihn steuerfrei.

Steuervorteil 1: Stromtanken während der Arbeit kein geldwerter Vorteil

Auch wenn hier Stromkosten gespart werden, die Strom-Tankfüllung wird nicht als geldwerter Vorteil versteuert wie bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen wie etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen. Auch Arbeitgeber profitieren laut Bundesregierung von dem Gesetzentwurf: Sie können über die Lohnsteuer den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen. Beides sieht der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vor. Die Regelungen sind Teil eines Marktanreizprogramms, das zu größerem Absatz von Elektrofahrzeugen und schnellerem Ausbau der Ladeinfrastruktur beitragen soll.

Steuervorteil 2: Neue Elektroautos zehn Jahre von Kfz-Steuer befreit

Wer sich ein Elektroauto neu zulegt, ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeug(Kfz)-Steuer befreit. Das neue Gesetz ist Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität, auf das sich die Spitzen der Fraktionen Ende April 2016 geeinigt hatten. Als weiteren Baustein des Pakets nahm das Kabinett den Entwurf der Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge zur Kenntnis. Die Richtlinie regelt den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge - die sogenannte Kaufprämie.

4.000 Euro für reine E-Autos – 3.000 Euro für Plug-in-Hybride

Vorgesehen ist, einen Betrag von 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride zu gewähren. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es wird den Bonus auszahlen. Die Anträge können online beim Bafa gestellt werden. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm läuft spätestens 2019 aus.

Mehr Ladestationen für Elektroautos

Die Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland ist gleichfalls in Arbeit. Mit dem Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normallladestationen fördern. 300 Mio. Euro werden dafür von 2017 und bis 2020 bereitgestellt. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen wird dieses Programm verwalten. Die Mittel für die Maßnahmen des Paketes sollen aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" bereitgestellt werden.

Quelle: IWR Online

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