13.03.2017, 09:26 Uhr

Deutsche Umwelthilfe kritisiert Politik

Münster/Berlin – Die Bundesregierung will mit dem geplanten Gebäudeenergiegesetz mehrere Regelwerke zum Energieverbrauch zusammenfassen, doch das Gesetz wird immer wieder verschoben. Die Deutsche Umwelthilfe übt scharfe Kritik.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte ursprünglich zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Doch auf Drängen einiger CDU/CSU-Abgeordneter sei das GEG zum wiederholten Male nicht auf die Tagesordnung im Kabinett genommen, berichtet die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

DUH erwartet Verschiebung des Gebäudeenergiegesetzes

Durch die wiederholten Verschiebungen wird es aus Sicht der DUH immer wahrscheinlicher, dass eine zentrale Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Die Richtlinie fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, den „Niedrigstenergiegebäudestandard“ zu definieren. Dieser legt fest, wie viel Energie öffentliche Gebäude in Zukunft noch verbrauchen dürfen.

„Die Verzögerung des GEG geht auf Kosten der Umwelt, Investoren, Verbraucher und des Klimaschutzes“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Zwar ist der aktuelle GEG-Entwurf aus Sicht des DUH ohnehin wenig ambitioniert und durch Ausnahmen verwässert, dennoch sei es wichtig, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Fakten schaffe und den Gesetzgebungsprozess über die Bühne bringe.

Partikularinteressen der Wohnungswirtschaft verzögern Gesetzgebung

Gründe für die Verzögerungen sind nach Auffassung von Müller-Kraenner Partikularinteressen einiger Abgeordneter. Diese befürchteten, dass die festgelegten Standards für öffentliche Gebäude zu Lasten von bezahlbarem Wohnraum auch auf Wohngebäude übertragen werden. Effizienzanforderungen sieht der DUH aber nicht als den relevanten Kostentreiber bei Neubauten. „Es bleibt zu hoffen, dass ein erneuter Anlauf nach der Bundestagswahl wenigstens dazu genutzt wird, beim GEG im Sinne des Klimaschutzes nachzubessern“, so Müller-Kraenner.

Zusammenfassung von EnEG, EnEV und EEWärmeG

Mit dem GEG will die Bundesregierung die Energieeffizienz im Gebäudebereich verbessern. Mit dem Gesetz sollen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt werden.

Quelle: IWR Online

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