05.04.2017, 08:13 Uhr

Bioenergiebranche kritisiert Ausgrenzung vom Mieterstromgesetz

Berlin – Das Mieterstromgesetz, das derzeit diskutiert und noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet werden soll, konzentriert sich auf Strom aus Photovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Weitere regenerative Energiequellen sind nicht berücksichtigt. Das sorgt für Unmut in der Bioenergiebranche.

Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) können nicht nachvollziehen, warum die Mieterstromförderung auf Solaranlagen begrenzt werden soll. Ideen dazu haben sie bereits formuliert.

Bioenergiebranche fordert ganzheitliche Ansätze für „Mieterenergie-Konzepte“

Die Bioenergieverbände begrüßen zwar, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die dezentrale Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Strom unterstützen möchte. Die Einführung einer Förderung für erneuerbaren Mieterstrom sei richtig und sollte unbedingt noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Doch die Kritik an der Fokussierung auf Photovoltaikanlagen folgt umgehend. Weitere mögliche und bereits realisierte Mieterstromkonzepte würden beispielsweise Mikro-Biomethan- oder Holzvergaser-Blockheizkraftwerke (BHKW) nutzen. In Kombination mit dezentraler Wärmenutzung und/oder mit Solaranlagen ergeben sich aus Sicht der Bioenergiebranche ganzheitliche Ansätze für „Mieterenergie-Konzepte“.

Mieterstromförderung für alle erneuerbaren Energien

BBE, DBV, FvB und FVH betonen, dass die Mieterstromförderung allen erneuerbaren Energien offenstehen sollte. Sie haben sogar einen entsprechenden Regelungsvorschlag unterbreitet. Darin heißt es, die Mieterstromförderung solle im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf alle Technologien ausgedehnt werden, die vergütungsfähig sind. Die Verbände schlagen vor, den Ansatz zur Ermittlung der Mieterstromzuschläge neben der Solarenergie analog auch für die übrigen Formen der erneuerbaren Stromerzeugung anzuwenden.

Nach den Vorstellungen des BMWi erhalten die Anlagenbetreiber eine Vergütung je Kilowattstunde (kWh), die aber um 8,5 Cent je kWh im Vergleich zu den sonst übliche Einspeisetarifen reduziert wird. Die Bioenergiebranche erklärt, dass sich bei den aktuellen Vergütungssätzen im EEG 2017 für die Bioenergie einen Mieterstromzuschlag von 4,82 Cent/kWh (2017: 13,32 Cent/kWh minus 8,5 Cent/kWh) ergeben würde.

KWK-Branche plädiert für Absenkung der EEG-Umlage

Der Bundesverband KWK (B.KWK) stellt fest, dass das derzeitige BMWi-Konzept zum Mieterstrom keine Absenkung der EEG-Umlage für Mieterstrom vorsieht. Aus Sicht des B.KWK ist das Konzept in dieser Form nicht umsetzbar. Anstelle des BMWi-Ansatzes spricht sich der B.KWK für eine Absenkung der EEG-Umlage für KWK- und PV-Mieterstrom aus. Dies sei im Gegensatz zur Förderung nach dem KWKG bzw. EEG dauerhaft.

Quelle: IWR Online

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