20.10.2021, 16:40 Uhr

Bundesnetzagentur senkt Eigenkapitalzinssätze für Netze - Branche gespalten


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Bonn - Die Bundesnetzagentur hat ihre Festlegungen der Eigenkapitalzinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber für die kommende Regulierungsperiode veröffentlicht. Demnach soll die Vergütung der Eigenkapitalkosten für Netzinvestitionen sinken. Die Reaktionen von Energieverbänden und Unternehmen sind tief gespalten.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber in der nächsten Regulierungsperiode (Beginn 2023 für Gas, 2024 für Strom) senken. Für Neuanlagen geht die Netzrendite demnach von 6,91 auf 5,07 Prozent und bei Altanlagen von 5,12 auf 3,51 Prozent zurück. Ursprünglich hatte die Behörde ambitioniertere Kürzungspläne vorgelegt.

Bundesnetzagentur senkt Rendite für Netzbetreiber

Die Bundesnetzagentur hat für Strom- und Gasnetzbetreiber einheitlich einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 5,07 Prozent (vor Körperschaftssteuer) ermittelt. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von 3,51 Prozent festgelegt. Aktuell betragen die Zinssätze 6,91 Prozent für Neuanlagen und 5,12 Prozent für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode, die für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024 beginnt.

Für den Zeitpunkt der Festlegung ist entscheidend, dass der Zinssatz Anfang 2022 in die Bestimmung der Erlösobergrenzen der Gasnetzbetreiber und den damit einhergehenden Effizienzvergleich einzubeziehen ist. Die gleichzeitige Festlegung für Strom- und Gasnetze erfolgt nach Angaben der BNetzA, weil nicht allein infolge unterschiedlicher Zinssätze aufgrund einer ungleichzeitigen Festlegung ungewollte Lenkungseffekte des Eigenkapitals entstehen sollen und Investitionen bevorzugt im Gasnetz getätigt werden.

Der von der BNetzA festgelegte Eigenkapitalzinssatz ergibt sich aus dem 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines Wagniszuschlags. Der risikolose Basiszins liegt bei 0,74 Prozent. Hinsichtlich des Wagniszuschlags hat die BNetzA einen Wert von rund 3 Prozent ermittelt. Hierzu wurden Gutachten in Auftrag gegeben und im Juli veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Konsultation, in der mögliche Auswirkungen von Laufzeit- und Liquiditätseffekten näher analysiert wurden, wurde der Wagniszuschlag gegenüber dem im Juli veröffentlichten Wert um 0,395 Prozent angehoben. Ergänzt durch steuerliche Folgen führte dies zu einer Gesamterhöhung des zunächst konsultierten Wertes von 4,59 Prozent um 0,48 Prozent auf 5,07 Prozent, so die BNetzA.

BDEW und VKU: Bundesnetzagentur sendet ein völlig falsches Signal

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fallen die angekündigten Senkungen des Eigenkapitalzinses deutlich zu hoch aus: „Dieser Zinssatz gefährdet die Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber und die Investitionen in die Netzinfrastruktur, die für Klimaschutz und Versorgungssicherheit notwendig sind“, kritisieren die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae und VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Daran ändere auch die leichte Anhebung nach dem Konsultationsverfahren wenig. Die Netze sind das Rückgrat der Energiewende. Es sei Konsens, dass sie für das Erreichen der Klimaziele deutlich aus- und umgebaut werden müssen, so Andreae und Liebing weiter. Mit Blick auf den Kapitalmarkt und die steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber sei die Entscheidung der Bundesnetzagentur alles andere als sachgerecht. Und sie passe nicht zu den ehrgeizigen Zielen der Energie- und Wirtschaftspolitik.

Lichtblick und BNE: Chancen zur Entlastung von Verbrauchern, Industrie und Gewerbe verspielt

Angesichts der anteilig hohen Bedeutung der Netzentgelte für die Stromkosten von Haushalten und der aktuellen Preisexplosion an den Energiemärkten kritisiert der Ökoenergieversorger LichtBlick die Entscheidung der BNetzA, die Eigenkapitalverzinsung für die Netzfirmen nur moderat zu senken.

In einem vom LichtBlick vorgelegten Gutachten hatte der Wirtschaftsexperte Prof. Wein dargelegt, dass eine deutlichere Zinssenkung auf 3,79 Prozent (bei Neuanlagen) bzw. 2,23 Prozent (Altanlagen) angemessen wäre, ohne Netzinvestitionen zu gefährden. Gegenüber dem aktuellen Zinsniveau wären die Verbraucher damit um rund zwei Milliarden Euro bzw. jährlich 12 Euro pro Haushalt entlastet worden. „Die staatlich garantierten Renditen werden auch in Zukunft deutlich zu hoch angesetzt. Dabei gibt es kaum risikoärmere Investitionen. Offenbar ist die Behörde vor dem massiven Druck aus Politik und Netz-Lobby eingeknickt“, kritisiert Markus Adam, Director Legal bei LichtBlick.

Auch Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE) hält die angekündigte Zinssenkung nicht für ausreichend. „Das Potenzial für eine Absenkung der Eigenkapitalverzinsung wurde bei weitem nicht genutzt“, so Busch. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise müsse jeder Spielraum genutzt werden, um staatlich veranlasste oder regulierte Bestandteile beim Strompreis zu reduzieren, so Busch weiter.

Quelle: IWR Online

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