07.05.2014, 16:04 Uhr

Bundesregierung verabschiedet neue Regelungen zu EEG-Industrierabatten

Berlin - Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der sogenannten "Besonderen Ausgleichsregelung" des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Im Klartext geht es dabei um die vieldiskutierten Industrierabatte bei der Zahlung der EEG-Umlage.

Gabriel erklärte, dass die Neuregelung die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie in Deutschland erhalte. Diese stehe in einem harten, internationalen Wettbewerb. „Gleichzeitig steht die Neuregelung in Einklang mit EU-Recht und sorgt somit für Investitionssicherheit. In der Summe führt die Energiewende nicht zu einer Mehrbelastung der deutschen stromintensiven Industrie", bilanziert Gabriel.

Antragsberechtigt: Bestimmte Branchen und angehobene Stromkostenintensität

Nach der nun von der Regierung verabschiedeten Anpassung sind Unternehmen aus den Branchen, die in den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft werden, antragsberechtigt. Zudem muss der Anteil der Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung einen Mindestanteil aufweisen. Die Eintrittsschwelle in die "Besondere Ausgleichsregelung" wird gegenüber dem EEG 2012 von 14 auf 16 und ab 2015 auf 17 Prozent moderat angehoben (IWR Online berichtete). Diese Anhebung soll den Anstieg der EEG-Umlage der beiden vergangenen Jahre und damit den Anstieg der Stromkostenintensität bei den privilegierten Unternehmen nachzeichnen, heißt es in der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums.

Mindestumlage steigt auf 0,1 Cent je kWh

Die privilegierten Unternehmen sollen nach den Regierungsplänen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Um die Unternehmen nicht zu stark zu belasten, wird ihre Zahlungssumme aber insgesamt auf vier Prozent bzw. 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens begrenzt.

Für die ersten eine Million Kilowattstunden (kWh) muss die EEG-Umlage wie bislang voll gezahlt werden (= 6,24 Cent/kWh im Jahr 2014) und für alle weiteren kWh mindestens 0,1 Cent. Diese Mindest-Umlage soll den Grundbeitrag der privilegierten Unternehmen für das EEG-Konto sicherstellen.

Härtefälle werden durch Übergangsregelungen abgefedert

Um Verwerfungen bei Unternehmen zu vermeiden, die von der Neuregelung stärker als bisher belastet werden, erfolgt eine schrittweise Einführung. Bis zum Jahr 2019 darf sich die EEG-Umlage, die ein Unternehmen zahlen muss, von Jahr zu Jahr höchstens verdoppeln.

Die Systemumstellung wird durch weitere Übergangsregelungen für alle Unternehmen erleichtert. So wird insbesondere die Antragsfrist in diesem Jahr auf den 30. September 2014 verlängert. Unternehmen, die im Jahr 2014 in der Besonderen Ausgleichsregelung privilegiert sind, künftig aber nicht mehr antragsberechtigt sein werden, zahlen ab dem Jahr 2015 für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und im Übrigen 20 Prozent der Umlage. Diese Regelung soll Härtefälle im Zuge der Systemumstellung vermeiden und wird nicht befristet.

Opposition: Gabriel wieder der „Genosse der Bosse“

Seit Monaten wird um genau diese Regelungen heftig debattiert. Hauptakteure der Diskussion waren neben der Bundesregierung die EU-Kommission, die diese Industrie-Rabatte als Beihilfen ansieht, die deutsche Industrie sowie die Verbraucherschutz-, Energie- und Umweltverbände. Der Oppsition gehen die Regelungen nicht weit genug. Grünen-Energieexperte Oliver Krischer: „ Die Zeche zahlen private Verbraucher und weiterhin nicht befreite Unternehmen. Kostengerecht ist die Teilbefreiung von sage und schreibe über 219 Branchen nicht. Damit stilisiert sich Sigmar Gabriel wieder einmal zum Genosse der Bosse. Es entpuppt sich als das was es ist: Geschenke an die Industrie auf Kosten der Verbraucher. Damit bedient die EEG-Novelle allein die Interessen von Teilen der Industrie und der fossilen Energiewirtschaft, aber ganz bestimmt nicht der Energiewende.“

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Wie die Industrierabatte bei der EEG-Umlage angepasst werden sollen


© IWR, 2014