EEG: Bundestags-Anhörung und vertraulicher Gabriel-Brief
Berlin - Die Reform des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) steckt mitten im parlamentarischen Prozess: Am Mittwoch (04.06.2014) wurde die Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags weiter fortgesetzt. Zudem zeigt ein vertraulicher Brief Gabriels (SPD), der IWR-Online vorliegt, dass er die Umlagebefreiung für die Kohleindustrie kippen will.
Die Reaktion der Opposition auf den Brief Gabriels an Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU) und an SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil folgt auf dem Fuße: Die Idee, den Kohleabbau zumindest teilweise zu belasten, ist für den Fraktionsvize der Grünen Oliver Krischer lediglich „Symbolpolitik“.
Gabriel rudert bei Kohle-Privilegien zurück
Derzeit soll die Gewinnung fossiler Energieträger von der EEG-Umlage befreit werden. Gabriel erklärt in dem als vertraulich eingestuften Brief: "Dies ist vor dem Hintergrund des EEG-Ziels „Klimaschutz“ schwer vermittelbar. Der Stromverbrauch für die Gewinnung fossiler Energien sollte daher grundsätzlich mit der EEG-Umlage belastet werden." Damit würde zukünftig insbesondere die Kohlegewinnung ihre Privilegien verlieren. Für Krischer ist dies zwar "ein Schritt in die richtige Richtung, aber am Ende kaum mehr als Symbolpolitik, denn die RWE und Vattenfall habe andere Schlupflöcher, um keine Umlage zahlen zu müssen."
Krischer fordert zudem, die geplanten Eigenverbrauchsregelungen bei der Photovoltaik und der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu streichen. Krischer: "Gabriels Sonnensteuer ist und bleibt widersinnig und gehört deshalb komplett gestrichen: Einerseits den Ausbau von Photovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern und anderseits in ähnlicher Größenordnung mit Umlagen zu belegen, ist ein Paradebeispiel politischer Nonsensentscheidungen."
Krawinkel um Kosten des ÖPNV besorgt
Unterdessen wurde auch die bereits am Montag (02.06.2014) gestartete EEG-Expertenanhörung im Bundestags-Wirtschaftsausschuss weiter fortgesetzt. Die geplante Gestaltung der „Besonderen Ausgleichsregelung“ kann laut Holger Krawinkel, Sprecher der Vererbraucherzentrale, bei Unternehmen zu größeren Belastungen führen. So könne man alleine bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) von einer Belastung in Höhe 2,5 Mio. Euro ausgehen, die durch die höhere EEG-Umlage verursacht wird. Dies hätte eine Preiserhöhung des Einzelfahrscheins um 10 Cent zur Folge. Die Belastung würde somit nur an den Verbraucher übertragen werden.
Kohler will PV-Anlagen mit Netzkosten belasten und weitere Umlage-Ausnahmen
Stephan Kohler, Chef der Deutschen Energieagentur (dena) plädiert dafür, dass Photovoltaik(PV)- Anlagen stärker an den Netzkosten beteiligt werden. Die durch den Ausbau von Nieder- und Mittelspanungsnetzen erwarteten Ausbaukosten von 30 Milliarden Euro müssten verursachergerecht aufgeteilt werden, da diese hauptsächlich von PV-Anlagen verursacht werden. Als ein Lösungsvorschlag nennt Kohler eine Netzkostenpauschale. Zudem fordert Kohler Vergünstigungen für mittelständische Zulieferbetriebe. Diese müssten von den EEG-Zahlungen entlastet werden, da auch ihre Zulieferungen dem internationalem Wettbewerb ausgesetzt seien.
Rieseberg: Lediglich Umverteilung innerhalb der privilegierten Gruppe
Carsten Rolle Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) warnt hingegen von nicht absehbaren Belastungen. Seiner Meinung nach, sollte bei der Berechnung der EEG-Umlage für die Industrie die Leiharbeit in einem gewissen Ausmaß berücksichtigt werden.
Jörg Rothermel, Vertreter der Energieintensiven Industrien, geht durch die Neuregelung bei der Leiharbeit von negativen Auswirkungen auf das gesamte System aus. Privilegierte Unternehmen sollen grundsätzlich für 15 Prozent EEG-Umlage aufkommen. Jedoch soll diese Belastung auf vier beziehungsweise 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung der Unternehmen begrenzt werden.
Positiv bewertet wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) die Tatsache, dass nach Plänen der Koalition die Kosten von Leiharbeitern bei der Berechnung der Wertschöpfung berücksichtigt werden. Inge Lippers reagiert erfreut, "dass die vorgelegte Regelung künftig einen Ausschluss der Abzugsfähigkeit von Personalkosten für Leiharbeitsverhältnissen bei der Berechnung der Bruttowertschöpfung vorsieht."
Dass die die Reform der Ausgleichsregelung nicht zur erwünschten Senkung der EEG-Umlage für Unternehmen und Verbraucher führt, kritisiert hingegen Sarah Rieseberg von Arepo Consult in ihrer Stellungnahme. Vielmehr wird eine Umverteilung der Privilegien innerhalb der Gruppe der bisher bereits privilegierten Betriebe stattfinden. Die von der EU-Kommission erstellte Liste mit Branchen, für die es die Industrieprivilegien gibt bezeichnet Rieseberg "als Resultat eines intransparenten Verhandlungsprozesses."
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