11.03.2019, 15:24 Uhr

EEG-Konto quillt über - Milliarden Überschüsse auf Allzeithoch


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Münster - Auf dem EEG-Umlagekonto für den Ökostrom klettern die Milliarden-Überschüsse der Stromverbraucher im Februar 2019 auf 5,7 Mrd. Euro, soviel wie noch nie.

Die Monatsbilanz für das EEG-Umlagekonto der vier Übertragungsnetzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit Stand vom 28.02.2019 liegt vor: Gegenüber dem Vormonat Januar 2019 ist ein Monatsüberschuss von über 600 Millionen Euro zu verzeichnen. Auf den Konten der Übertragungsnetzbetreiber summieren sich die Rücklagen der von den Stromverbrauchern eingezahlten EEG-Umlage damit auf ein neues Rekordniveau.

Neues Allzeithoch bei EEG-Rücklagen: 5,7 Mrd. Euro

Im Februar 2019 wurden von den Stromverbrauchern rund 613 Mio. Euro (Febr. 2018: 496 Mio. Euro) mehr Umlage eingezahlt als für den Ökostrom ausgegeben wurde. Das Gesamtguthaben auf dem EEG-Konto der Stromverbraucher steigt damit Ende Februar 2019 bereits auf insgesamt 5,7 Mrd. Euro (Jan 2019: 5,08 Mrd.) Euro. Unter die Ausgaben fallen vor allem die Vergütungs-Zahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen. Zu den Einnahmen auf dem EEG-Umlagekonto zählen die Einzahlung der EEG-Umlage durch die Stromkunden sowie die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.

Anstieg der EEG-Reserve bis April auf über 6 Mrd. Euro zu erwarten

Bereits Ende Februar 2019 steht nun mit 5,7 Mrd. Euro ein Rekord-Guthaben auf dem EEG-Konto. Der bisherige Rekord stammt vom April 2018 mit 5,64 Mrd. Euro EEG-Guthaben. Bis zum Monat April ist auch 2019 mit weiteren stattlichen Überschüssen zu rechnen, was weitere Rekordstände bis auf über 6 Mrd. Euro erwarten lässt. Von Mai bis September eines Jahres ist dann wegen der höheren Solarvergütung mit einem negativen Monatssaldo zu rechnen. Ab Oktober 2019 dürfte das Rücklagenkonto wieder steigen. Grund für den steigenden EEG-Kontostand sind höhere Vermarktungserlöse für den EEG-Strom an der Strombörse.

Über die EEG-Umlage

Die Ökostromerzeugung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Netzbetreiber führen ein EEG-Konto mit Einnahmen (u.a. EEG-Umlage und Erlöse aus EEG-Strom Vermarktung) und Ausgaben (u.a. Vergütungszahlungen, Kosten für IT etc.). Der EEG-Ökostrom wird an der Börse zwangsvermarktet. Dabei darf der EEG-Ökostrom paradoxerweise nicht als Ökostrom bzw. grüner Strom gehandelt bzw. verkauft werden, sondern nur als unspezifischer "Graustrom". Der im Oktober 2018 offiziell für 2019 bekannt gegebene EEG-Umlagesatz liegt bei 6,405 ct/kWh. Im Vergleich zu 2018 ist das ein Rückgang um etwa 6 Prozent (2018: 6,792 ct/kWh).

Quelle: IWR Online

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