24.08.2011, 16:47 Uhr

Emissionshandel: Bundeskabinett beschließt Zuteilungs-Verordnung 2020

Berlin – Gemäß den EU-Vorgaben für die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionszertifikaten hat das Bundeskabinett nun die Zuteilungsverordnung 2020 beschlossen. Darin festgehalten sind die Rechtsgrundlagen für die Verteilung kostenfreier Zertifikate für den nächsten Abschnitt im EU-Emissionshandel, der von 2013 bis 2020 laufen wird. Konnten in der ersten Periode noch alle Mitgliedstaaten die Zuteilung frei gestalten, gelten fortan strengere Vorschriften der Europäischen Union. So sollen weniger Zertifikate kostenlos zugeteilt werden und insbesondere die Emittenten Emissionsrechte erhalten, deren Anlagen gemessen an produktbezogenen Emissionswerten im europaweiten Vergleich zu den effizientesten gehören. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums werden diese Vorgaben durch die Zuteilungsverordnung 2020 umgesetzt. Die Zustimmung des Bundestages steht indes noch aus.

BDEW: wichtiger Meilenstein

Als "wichtigen Meilenstein" bezeichnete Hildegard Müller, Hauptgeschäftsführerin des BDEW, den Kabinettsbeschluss. "Die Energiewirtschaft begrüßt den Entwurf, der im Wesentlichen die Umsetzung der europaweit harmonisierten Vorgaben aus Brüssel darstellt. Der Bundestag sollte sich nun zügig mit dem Entwurf befassen und das Gesetzgebungsverfahren nach Möglichkeit noch im September zum Abschluss bringen", sagte Müller.


© IWR, 2011