Energiegenossen sorgen sich um Windparks in Rheinland-Pfalz
Koblenz - Neue Schwierigkeiten drohen den Energiegenossenschaften in Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung von Windenergie-Projekten. Grund sind die aktuellen Pläne der neuen rot-gelb-grünen Landesregierung.
Wie unter anderem der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband e.V. (RWGV) mitteilt, plant die Landesregierung Änderungen des Landesentwicklungsprogramms im Bereich Windenergie. Dies geht jedoch zu Lasten der Bürgerenergie, meint der Verband.
Windkraft-Ausbau wird „sehr ins Stocken“ geraten
Der Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz wird mit den geplanten Regelungen spätestens ab 2017 „sehr ins Stocken“ kommen. Das befürchten der RWGV und das Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften (LaNEG). „Es stehen große Investitionssummen bereit bzw. sind bereits getätigt worden. Dieses Engagement regional ansässiger Bürger sollte die Landesregierung nutzen, anstatt es aufs Spiel zu setzen“, warnt RWGV-Vorstandsvorsitzender Ralf W. Barkey. Stein des Anstoßes sind neue Abstandsregelungen für Windkraftanlagen.
Geplante Windparks noch umsetzen
Die geplante Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms sorgt derzeit für große Unruhe bei den Bürgerenergiegenossenschaften. Diese haben Windprojekte im Vertrauen auf bestehendes Recht bereits bis zur Genehmigungsreife vorangetrieben und befürchten nun, sie durch die geplanten neuen Abstandsregelungen nicht mehr umsetzen zu können. Barkey: „Wir appellieren an die Landesregierung zumindest vernünftige Übergangsregelungen für Projekte zu beschließen, die nach bestehendem Recht bereits genehmigungsreif sind.“
Für die Akzeptanz von Windenergieprojekten vor Ort sei die Beteiligung der Bürger wesentlich. „Umso wichtiger ist es unseres Erachtens, dass Projekte – in die bereits viel Geld investiert wurde – noch umgesetzt werden können“, betont auch Dr. Verena Ruppert, LaNEG-Vorstandsmitglied.
FDP sorgt für größere Windenergie-Mindestabstände in Rheinland-Pfalz
Hintergrund ist die neue Regierung in Rheinland-Pfalz, die sich nach der Wahl im März 2016 gebildet hat und nun neben der SPD und den Grünen auch die FDP einschließt. Die Liberalen wollten einen restriktiveren Ausbau der Windenergie und haben dies auch im Koalitionsvertrag manifestieren lassen. Weitere Gebiete werden für den Windenergie-Ausbau disqualifiziert. Zudem sollen größere Mindestabstände zur nächsten Wohnbebauung gelten. Laut Koalitionsvertrag ist ein Mindestabstand von 1.000 Metern, bei Anlagen mit über 200 Metern Gesamthöhe von 1.100 Meter vorgesehen. Derzeit gelten teilweise noch deutlich geringere Mindestabstände in Rheinland-Pfalz. Den Energiegenossen und Windenergie-Planern geht es nun um eine verträgliche Übergangsregelung. In Rheinland-Pfalz waren zum Ende des ersten Halbjahres 2016 etwa 1.560 Windkraftanlagen mit einer Leistung von rund 3.000 Megawatt installiert.
Quelle: IWR Online
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