EU-Kommission fordert Fördergelder von Sovello zurück
Bitterfeld-Wolfen - Die europäische Kommission gab bekannt, dass ein Teil der Fördermittel, die für die Errichtung der ersten integrierten Produktionslinie der damaligen EverQ GmbH (heute Sovello AG) im Jahr 2006 gewährt wurden, zurückgefordert wird. Bei dem Betrag von voraussichtlich rund 11 Mio. € handelt es sich nach Unternehmensangaben um eine besondere Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, den sogenannten KMU-Bonus. Nach einem im Jahr 2008 eingeleiteten Hauptprüfverfahren gelangte die EU-Kommission nun zu der Einschätzung, dass der Einfluss des Gesellschafters Q-Cells AG (heute Q-Cells SE) tatsächlich weitaus größer gewesen sei, als dies bei einer Beteiligung von 24,9% normalerweise der Fall sei.
Aufgrund von Informationen im Rahmen der Prüfung der Förderfähigkeit des zweiten Werks von Sovello im Jahr 2006 sei deutlich geworden, dass die damals bereits größere Q-Cells AG angesichts Ihres Einflusses als Partnerunternehmen von Sovello einzustufen gewesen sei. Da Umsatz und Mitarbeiterzahl von Partnerunternehmen bei der Vergabe eines KMU-Aufschlags berücksichtigt würden, sei dieser Teil der Förderung der ersten Produktionslinie nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar gewesen.
Die Sovello AG bedauerte die bekannt gegebene Entscheidung und hält sie für schwer nachvollziehbar. Sovello wies darauf hin, dass die Fördermittel zweckgerecht eingesetzt wurden und einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von rund 1.200 Arbeitsplätzen bei der heutigen Sovello AG in den letzten vier Jahren geleistet hätten. Die mit der Entscheidung verbundene finanzielle Belastung für die Gesellschaft und die Gesellschafter komme angesichts der starken Konkurrenz von asiatischen Wettbewerbern, die eine sehr große staatliche Unterstützung erfahren, äußerst ungelegen und mindere den Spielraum für wichtige Investitionen in Technologie und Wachstum.
Die Sovello AG verwahrte sich gegen den Vorwurf der EU-Kommission, Sovello (bzw. die damalige EverQ GmbH) habe die Beteiligung eines seiner Joint-Venture-Partner künstlich unter 25 % gehalten, da die Entscheidung über die Eigentumsverhältnisse an einer Gesellschaft allein in der Entscheidungskompetenz der Gesellschafter liege. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, ob das Unternehmen gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen will.
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