Fracking-Widerstand in der Union wächst
Berlin - Im Bundestag wächst im Zuge der parlamentarischen Beratungen der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplanten Fracking-Gesetze. Gerade auch innerhalb der Unionsfraktion formiert sich dieser Widerstand.
Wie die Wochenzeitung „Das Parlament“ schreibt, wollen inzwischen mehr als 100 Unionsabgeordnete deutlich verschärfte Bedingungen für die Erdgasförderung in Deutschland durchsetzen. Zudem sei der SPD-Fraktion insbesondere die Expertenkommission ein Dorn im Auge, die ab 2016 Erkundungsbohrungen oberhalb von 3.000 Metern Tiefe wissenschaftlich begleiten und anschließend bewerten soll, ob eine Förderung des dort lagernden Schiefergases zu kommerziellen Zwecken unbedenklich ist.
Westfälischer CDU-Abgeordneter Schiewerling warnt von Chemikalien-Einsatz
Innerhalb der CDU ist es nach Angaben der Westfälischen Nachrichten vor allem der westfälische Bundestagsabgeordnete Karl Schiewerling. Seine Meinung zu dem Thema lautet: „Es darf beim Fracking im Schiefergas keine Chemie eingesetzt werden. Für den Aufbruch des gashaltigen Gesteins muss eine Flüssigkeit verwendet werden, die nicht wassergefährdend ist.“ Seine Position will der Politiker für den Wahlkreis Coesfeld und Steinfurt II nur ändern, wenn sich auch grundlegende Positionen im Gesetzentwurf ändern. Wie die WN berichtet, ist nun eine Entscheidung zu diesem umstrittenen Thema innerhalb der CDU/CSU-Fraktion ausgesetzt worden. Die Landesgruppe NRW in der Fraktion und die Münsterländer hätten ihre Position beeindruckend dargestellt, habe Schiewerling erklärt. Die Abstimmung soll nun in zwei Wochen erfolgen.
Macht der Experten-Kommission im Zentrum der Kritik
Während die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke weiter auf ein generelles Verbot von Fracking pochen, betonte Carsten Sieling, Sprecher des linken SPD-Flügels, sein Hauptproblem mit dem aktuellen Entwurf: "Die Entscheidung über kommerzielles Fracking einer Expertenkommission zu überlassen, lehnen wir entschieden ab." Die Kommission sei überhaupt nur auf Wunsch des Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommen worden.
Genau diese Kritik wird von zahlreichen Sachverständigen geteilt, wie in der vergangenen Woche bei zwei Anhörungen im Umwelt- und im Wirtschaftsausschuss deutlich wurde (IWR Online berichtete). Fast alle Experten äußerten die Befürchtung, dass sich die für eine Genehmigung zuständigen Landesbehörden kaum über ein positives Votum der Kommission hinwegsetzen könnten und bei Klagen von Erdgasunternehmen entsprechend schlechte Karten hätten. Nach Ansicht von Sascha Müller-Kraenner von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entzieht die Regierung dem Bundestag mit der Kommission zudem "die politische Entscheidungshoheit über eine Risikotechnologie".
Weiterer Kritikpunkt ist die 3.000-Meter-Grenze, die aus Sicht mehrerer Experten willkürlich sei. Entscheidend für den Schutz des Trinkwassers sei nicht die Tiefe, sondern die geologische Beschaffenheit des Untergrundes.
Quelle: IWR Online
© IWR, 2015