juwi fordert faire Besteuerung für Elektro-Dienstwagen
Wörrstadt - Nach derzeitiger Besteuerungspraxis verursachen Dienstwagen mit Elektromotor für Arbeitnehmer fast die doppelten Kosten wie klassengleiche Benziner. Aus Sicht des rheinland-pfälzischen Projektierers für erneuerbare Energien juwi müssen von der Politik dringend Anreize für Elektro-Dienstwagen geschaffen werden. Dienstwagen werden bisher nach der "Ein-Prozent-Regel" besteuert werden. Das heißt, sie werden mit einem Prozent des Bruttolistenpreises beim Finanzamt gebucht und als geldwerter Vorteil auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers angerechnet. Die Besteuerung der in der Anschaffung teureren Elektroautos stellt aus Sicht von juwi somit eindeutig eine finanzielle Benachteiligung dar.
Nutzwertprinzip favorisiert
Um auf die Diskrepanz in der Besteuerungspraxis hinzuweisen, hat sich der Vorstand der juwi-Gruppe nun in einem offen Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gewandt und setzt sich darin für die im Mai 2011 im Regierungsprogramm Elektromobilität der Bundesregierung beschlossene Besteuerung nach dem sogenannten Nutzwertprinzip ein. Vereinfacht bedeutet das, dass Elektroautos in der Besteuerung nicht nach ihrem Anschaffungspreis, sondern nach dem Preis "vergleichbarer" Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor veranschlagt werden. Mit diesem Modell könnte man Dienstwagen mit Elektromotor als echte Alternative zum Benziner etablieren.
20 Elektrofahrzeuge bei juwi
Bei juwi sind bereits 20 Elektrofahrzeuge im Einsatz, bis Ende diesen Jahres sollen rund zehn Prozent der dann voraussichtlich genutzten 340 Wagen der Flotte elektrisch über die Straßen gleiten. Gerade erst wurde der Elektrofuhrpark um eine strombetriebene Mercedes Benz A-Klasse sowie einen Renault Fluence Z.E. erweitert. Noch im Februar stoßen dann zwei brandneue Opel Ampera dazu.
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