16.04.2025, 16:46 Uhr

Koalitionsvertrag: Warum das Heizungsgesetz doch nicht abgeschafft wird


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Berlin – Im Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD ist ein Passus enthalten, der die Abschaffung des Heizungsgesetzes vorsieht. Stattdessen wird auf das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verwiesen. Dieses soll technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Doch die Abschaffung des Heizungsgesetzes wird es nicht geben, denn ein solches Heizungsgesetz ist vor allem eine mediale Erfindung und existiert gar nicht.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wird der Eindruck erweckt, dass nun das - nicht existierende - Heizungsgesetz der Ampel einfach ganz abgeschafft und durch ein neues Gebäudeenergiegesetz von Union und SPD ersetzt wird. Tatsächlich handelt es sich aber um ein und dasselbe Gesetz (Gebäudeenergiegesetz mit 114 Paragraphen, GEG), das Union und SPD als Große Koalition (GroKo) bereits 2020 beschlossen hatten und das von der Ampel 2023 lediglich angepasst und aktualisiert wurde.

Heizungsgesetz und Heiz-Hammer: eine Erfindung der Medien

Dass es ein nichtexistierendes Gesetz wie das vermeintliche Heizungsgesetz als Begriff überhaupt in den Koalitionsvertrag schafft, zeigt entweder eine fachliche Unzulänglichkeit oder eine bewusste Schummelei und politische Täuschung der Bevölkerung. Zur Zeit der Ampel-Regierung hatten verschiedene Medien (u.a. Bild) immer wieder Begriffe wie Heiz-Hammer, Habecks Heizhammer, Heizgesetz-Hammer, Heizhammer-Debakel im Zusammenhang mit einem gar nicht existierenden Heizungsgesetz verwendet und dieses dann auch geschickt direkt mit der Person Habeck verknüpft und so personalisiert. Damit wurde medial der Bevölkerung suggeriert, dass man dieses ungeliebte Heizungsgesetz einfach genauso schnell wieder komplett abschaffen kann. Doch ein Heizungsgesetz, das es gar nicht gibt, kann man auch nicht abschaffen.

Vor allem der Schaden für die Wirtschaft war durch die medial aufgeladene Verunsicherung der Bevölkerung enorm. Die Heizungsbranche hatte sich in großen Teilen schon auf die Herstellung von Wärmepumpen ausgerichtet. Die unübersichtliche Gemengelage, bestehend aus Gebäudeenergiegesetz, kommunaler Wärmeplanung und der Förderungslandschaft, hatte dazu geführt, dass viele Hausbesitzer die Heizungsmodernisierung eher aufgeschoben haben.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der GroKo aus 2020 und das Betriebsverbot für Ölheizungen

Das ursprüngliche und sehr umfassende Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit einem eigenen Heizungs-Paragraphen wurde 2020 von der Großen Koalition (GroKo), d.h. von Union und SPD, am 08.08.2020 erlassen. Der §72 des damaligen GEG 2020 der GroKo trägt bereits die Überschrift „Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“ und beschreibt, wann und welche alten Heizkessel nicht mehr betrieben werden dürfen. Auch war in dieser Fassung u.a. schon die Pflicht verankert, dass ab dem 1. Januar 2026 Heizkessel, die mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff beschickt werden, zum Zwecke der Inbetriebnahme in ein Gebäude nur eingebaut oder in einem Gebäude nur aufgestellt werden, wenn auch erneuerbare Energien eingesetzt werden.

Gebäudeenergiegesetz und die GEG-Novelle 2023 der Ampel - was u.a. geändert wurde und seit 2024 gilt

Die GEG-Novelle 2023 ist seit dem 01. Januar 2024 in Kraft, dabei handelt es sich um eine Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes der GroKo aus 2020. Die Zielausrichtung wurde erweitert und das Gesetz soll einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele (Klimaneutralität bis 2045) leisten. Vorrangige Umsetzungsinstrumente sind Effizienzmaßnahmen in Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Nutzung erneuerbarer Energien ist im §71 des GEG neu gefasst worden. Die Nutzungspflicht nach §71 gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten, für die ab dem 1.1.2024 ein Bauantrag gestellt wird. Für Bestandsgebäude und solche Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt die Vorgabe abhängig von der Gemeindegröße nach dem 30.06.2026 bzw. 30.06.2028.

Doch es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen. Auch dürfen Heizungen, die die Vorgaben zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbare Energien nicht erfüllen, noch so lange eingebaut werden, bis die kommunale Wärmeplanung greift. Die Technologieoffenheit ist auch jetzt bereits gegeben, denn wie die 65 Prozent erreicht werden, bleibt den Heizungsbesitzern schon jetzt überlassen.

Den Umstieg auf Erneuerbare Energien unterstützt die BAFA über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 70 Prozent Investitionszuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Einbau moderner Fenster werden mit bis zu 20 Prozent flankiert.

Der bereits im GEG 2020 verankerte §72 „Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“ erhält in der Novelle 2023 der Ampel nun eine Klarstellung in Abs. 4, dass fossile Brennstoffe zur Beheizung maximal bis 31. Dezember 2044 genutzt werden dürfen.

Fazit: Wärmepumpen bleiben auch unter neuer Bundesregierung alternativlos - Heizungsgesetz hat es nie gegeben

Die im Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD formulierte "Abschaffung des Heizungsgesetzes" ist eine Irreführung der Bevölkerung. Der Textlaut im Koalitionsvertrag "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wird technologieoffener, flexibler und einfacher." suggeriert, dass es stattdessen nun ein neues GEG gibt. Tatsächlich hat es nie ein Heizungsgesetz gegeben, das ist eine Erfindung und Formulierung von Medien, u.a. der Bildzeitung.

Ein GEG (Gebäudeenergiegesetz) gab es bereits vor der Ampelregierung. Im Jahr 2020 hatte die GroKo (CDU/CSU und SPD) genau dieses Gebäudeenergiegesetz beschlossen. In diesem Gesetz wurden auch EU-Richtlinien mit umgesetzt. Im §72 des damaligen GEG 2020 der GroKo gab es zudem bereits einen Verbotsparagraphen mit der Überschrift „Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“.

Die Ampel hat dann das ursprüngliche GEG Gebäudeenergiegesetz der GroKo aus dem Jahr 2020 im Jahr 2023 novelliert, die Technologieoffenheit ist geblieben. Wärmepumpen werden seitdem gefördert, um den Umstieg auf nicht-fossile Energiequellen zu beschleunigen.

Geht es nach der neuen Bundesregierung, dann soll die erreichbare Vermeidung von CO2 zur zentralen Steuerungsgröße werden. Was das konkret bedeutet, bleibt noch unklar. Doch der Markt für CO2-senkende Technologien im Sinne des GEG ist national wie international klar sortiert: an der Wärmepumpe führt auch in Zukunft kein Weg vorbei. Die andauernde Kampagne gegen das nicht existierende "Habeck"sche Heizungsgesetz" hat am Ende den Umstieg verzögert und damit der deutschen Industrie sowie dem deutschen Produktionsstandort für Wärmepumpen massiv geschadet.

Quelle: IWR Online

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