31.03.2014, 16:03 Uhr

Niedersachsens Grüne wollen AKW-Rückstellungen in staatlichen Fonds überführen

Münster – Die Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag setzt sich dafür ein, dass die Rückstellungen der Betreiber von Atomkraftwerken (AKW) in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden. Zu diesem Zweck haben die Grünen einen Antrag in den Landtag gebracht, nach dem die rot-grüne Landesregierung aufgefordert werden soll, sich im Bundesrat für diesen Vorschlag stark zu machen.

In der Begründung heißt es, die Atomkatastrophen von Tschernobyl (1986) und Fukushima (2011) hätten deutlich gemacht, dass auch die finanzielle Leistungsfähigkeit großer Energiekonzerne schnell an Grenzen stoßen könne. Die bislang aufgebauten Rückstellungen der Betreiber seien nicht vor Krisen oder einer Insolvenz geschützt.

Mehr Transparenz in Bezug auf die Höhe der Rückstellungen

Die Landesregierung von Niedersachen soll dem Antrag zufolge zudem für mehr Transparenz bei den Rückstellungen eintreten. Dabei soll für die beiden noch laufenden niedersächsischen AKWs Grohnde und Emsland offen gelegt werden, welcher Finanzbedarf über welchen Zeitraum für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung von Brennmaterial erwartet wird.

Zudem soll die Landesregierung darauf hinzuwirken, die Haftungsregeln für Störfälle zu verschärfen und die Haftungssummen für mögliche Katastrophenfolgen an die Höhe der potenziellen Schadenssumme anzupassen. Auch das Eintreten für eine Verlängerung der Geltung der Kernbrennstoffsteuer über das Jahr 2016 hinaus wird im dem Antrag verlangt.

Wer zahlt im Fall der Fälle?

Die in Niedersachsen noch in Betrieb befindlichen AKWs Grohnde (Nettoleistung: 1.360 Megawatt) und Emlsand (1.329 Megawatt) werden maßgreblich von den Energieversorgern E.ON (Grohnde) und RWE (Emsland) betrieben. Beide Konzerne haben bereits Rückstellungen in Milliardenhöhe für den Rückbau ihrer AKWs sowie die Endlagerung des Atommülls gebildet. Doch in der Politik mehren sich die Stimmen, die einen staatlichen Fonds fordern, damit die Rückstellungen der Betreiber auch im Fall der Fälle zur Verfügung stehen. Denn falls es wider Erwarten z.B. zu einer Insolvenz eines AKW-Betreibers kommen sollte, würde wohl letztlich der Steuerzahler für die immensen Kosten zur Kasse gebeten.

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