12.04.2011, 16:42 Uhr

NRW-Kabinett beschließt Eckpunkte für neuen Windenergieerlass

Düsseldorf - Die NRW-Landesregierung hat die Eckpunkte für den neuen Windenergieerlass erörtert, der noch im Sommer in Kraft treten soll. Der der Anteil der Windenergie an der Stromversorgung bis 2020 soll nach dem Willen des Kabinetts von heute drei Prozent auf 15 Prozent steigen. "Mit dem neuen Windenergieerlass schaffen wir Investitionshürden ab", sagte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger. Durch den neuen Erlass soll die Wirtschaft neue Impulse erhalten. Gleichzeitig soll so ein zentraler Baustein für die neue Klimaschutzpolitik der Landesregierung gelegt werden. "Das Land soll den Rückstand der letzten fünf Jahre wieder aufholen. Wir wollen NRW bei der Windenergie wieder nach vorne bringen, dorthin, wo das Land schon 2005 einmal war", betonten Voigtsberger und Klimaschutzminister Johannes Remmel.

Umweltministerium will breite Unterstützung für Kommunen

Das Umweltministerium will den Kommunen Unterstützungen bei der Ermittlung von Potenzialanalysen für Erneuerbare Energien anbieten, eine Clearing-Stelle einrichten, die bei der Lösung von Konflikten im Vorfeld Hilfestellung leistet, und ein umfassendes Beratungspaket für die Kommunen bereit stellen. "Wir wollen, dass sich die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger das Beste für ihre Region aus dem erneuerbaren Energiemix aussuchen und wir werden die Städte und Gemeinden auf dem Weg zu kommunalen Klimaschutzkonzepten begleiten", so Remmel. Neben der Clearingstelle soll mit dem Ausbau von Bürgerwindparks die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie gesteigert werden.

Windenergieerlass NRW: Zentrale Inhalte

Im Rahmen des Windenergieerlasses setzt die Landesregierung vor allem auf die Einbettung des in die Klimaschutzstrategie. Der Erlass ermöglicht die Ausweisung von Vorrangzonen in der Regionalplanung mit begrenzter Öffnung von Waldbereichen und Beibehaltung der Bereiche zum Schutz der Natur als Tabuzonen. Zudem werden Erläuterungen der Rahmenbedingungen für das Repowering sowie Empfehlungen zur Überprüfung von Höhenbeschränkungen und Aussagen von Schutzabständen der Windenergieanlagen zur Wohnbebauung gegeben. Die gesicherten Anforderungen an die Berechnung des Lärmschutzes werden beibehalten, zudem sollen keine Windenergieanlagen in für Naturschutz wertvollen Gebieten errichtet werden. Außerdem beinhaltet der Erlass eine zusammenfassende Darstellung für die Genehmigung von Kleinwindanlagen.

IWR-Studie zur Lage der Regenerative Energiewirtschaft in NRW erschienen


© IWR, 2011