10.04.2012, 14:43 Uhr

Solarenergie und Förderung: Was der BDI verschweigt

Münster – Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat nach einem Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa) die Politik aufgefordert, "aus den Fehlern der bisherigen Solarförderung zu lernen". Mit verschiedenen Annahmen und Unterstellungen wird versucht, diese Kernbehauptung zu untermauern. Zwei interessante Thesen des BDI Hauptgeschäftsführers Markus Kerber:

1. BDI zum Solarausbau: "Der massive unkontrollierte Mengenzubau zeigt, dass es falsche Anreize gab".

Der Ausbau der Solarenergie in Deutschland wird vom BDI als "massiven unkontrollierten Mengenzubau" bewertet. Als Begründung für diese Entwicklung werden falsche Anreize genannt. Tatsächlich wurden in den beiden letzten Jahren etwa gleich viele Solaranlagen in Deutschland installiert: 7485 Megawatt (MW) Leistung im Jahr 2011 und 7408 MW im Jahr 2010. Angesichts der realen Zahlen stellt sich die Frage, was ein unkontrollierter bzw. kontrollierter Mengenzubau ist. Insgesamt produzieren in Deutschland Solaranlagen mit rd. 25.000 MW Strom. Mit der vorhandenen Solarleistung ist es bereits möglich, tagsüber die teuren Spitzenlastkraftwerke selbst dann zuverlässig zu ersetzen, wenn es bewölkt ist und die Sonne nicht scheint. Zeitgleich mit dem bis Mittag stetig steigenden Strombedarf liefern Solaranlagen genau dann den zusätzlich benötigten Strom, wenn dieser durch den einsetzenden Mehrverbrauch benötigt wird. Die BDI-Aussage entlarvt sich selbst, wenn man den Umkehrschluss des Satzes zieht, der dann lautet: Werden aus BDI-Sicht nur die "richtigen Anreize" gegeben, dann kommt es zu einem "kontrollierten, langsamen oder gar keinem Mengenzubau". Das scheint die eigentliche Absicht zu sein.

2. BDI zur Solarförderung : "Wenn Subventionen zu lange gewährt werden und Fehlanreize setzen, entstehen keine nachhaltig wettbewerbsfähigen Strukturen".

Mit dem Begriff "Subventionen" verbindet der Normalbürger gemein hin, dass Geld aus Steuermitteln vom Staat gezahlt wird. In dem der BDI den Begriff der "Subvention" verwendet, rückt er die Mindestvergütungssätze für Solarstrom und die gesamte EEG-Umlage gezielt in den Bereich der staatlichen Mittelzuwendung. Das ist irreführend. Fakt ist, dass der Staat für den Solarstrom keine Fördermittel zahlt oder Steuermittel einsetzt. Der Betreiber einer Solaranlage erhält für den erzeugten Solarstrom eine Mindestvergütung vom Stromhändler (Netzbetreiber). Dieser holt sich das an den Solaranlagen-Betreiber gezahlte Geld durch den Verkauf des Solarstroms an der Börse zurück. Deckt der Börsenverkauf den Stromeinkauf vom Solaranlagen-Betreiber nicht, so holt sich der Händler – ohne eigenes Risiko - die Differenz einfach von allen Stromverbrauchern über die EEG-Umlage. Der Händler ist finanziell immer aus dem Schneider, egal zu welchem Preis er den Solarstrom an der Börse verkauft. Das hat z.B. zur Folge, dass der Solarstrom, obwohl zu teuren Spitzenlastzeiten erzeugt, zu Ramschpreisen an der Börse veräußert wird. Dies sind die eigentlichen Fehlanreize, mit denen Strukturen geschaffen werden, die unfair sind und am Ende zu höheren Strompreisen für die Verbraucher führen.


© IWR, 2012