11.02.2014, 11:12 Uhr

Strom: Verbraucher zahlen 5 Milliarden für EEG-Ausnahmen der Industrie

Eschborn / Münster – Dass die Ausnahmen bei der Zahlung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die Industrie-Unternehmen in Deutschland immer weiter ausufern, ist bekannt. Die konkreten Zahlen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun vorgelegt hat, sind dennoch beeindruckend.

Die von der Industrie eingesparte Entlastung bei der EEG-Umlage wird sich laut Bafa im Jahr 2014 auf insgesamt 5,1 Milliarden Euro belaufen. Im Jahr 2013 waren es noch 4,0 Mrd. Euro und damit 1,1 Mrd. Euro weniger. Diese zusätzliche Entlastung für die Industrie muss nun von den privaten Kunden sowie den kleineren Gewerbekunden mitgetragen werden.

Zahl der befreiten Unternehmen steigt um 22 Prozent

Ein wichtiger Grund für die weiter gestiegene Entlastung ist die höhere Zahl der befreiten Unternehmen bzw. selbständigen Unternehmensteile im Jahr 2014. Diese Zahl ist um 378 auf 2098 gestiegen. Das sind rund 22 Prozent mehr als noch im Jahr 2013. Zudem ist die EEG-Umlage je Kilowattstunde (kWh) zum 1. Januar 2014 von 5,28 auf 6,24 Cent angestiegen. Auch das bedeutet eine höhere Einsparung für die begünstigten Industrie-Unternehmen. Die Höhe der privilegierten Strommenge liegt für 2014 bei 107,1 Mrd. kWh und ist gegenüber dem Vorjahr um 12,1 Prozent bzw. 11,5 Mrd. kWh angestiegen.

Studie bezweifelt verheerende Wettbewerbs-Nachteile durch hohe Strompreise

Die Bafa weist daraufhin, dass die sogenannte "Besondere Ausgleichsregelung" die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung der Stromkosten stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie von Unternehmen, die Schienbahnen betreiben, begrenzen soll. Die internationale – bzw. bei Schienenbahnen intermodale – Wettbewerbsfähigkeit solle erhalten bleiben. Doch genau dieses Ansinnen wird in einer aktuellen Studie bezweifelt: Die Studie „Europe must stay in the global race for low-carbon leadership” des Forschungsnetzwerks Climate Strategies kommt zu dem Schluss, dass die Strompreise nur minimale Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen haben.

EU-Kommission prüft EEG-Ausnahmen im Beihilfeverfahren

Die neuen Zahlen des Bafa wird sich wohl auch der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia genau ansehen. Denn die EU stuft die Regelung zur Befreiung von energieintensiven Unternehmen von den Kosten der Energiewende in Deutschland zumindest in Teilbereichen als unzulässige staatliche Beihilfe ein. Im Dezember 2013 hat die EU-Kommission daher ein Beihilfe-Verfahren gestartet, das die Rechtmäßigkeit der Industrieprivilegien in Deutschland klären soll. Auf die Unternehmen könnten dann zukünftig höhere Forderungen zukommen, die Stromverbraucher könnte das bei der EEG-Umlage aber entlasten. Andererseits sind die Strom-Beschaffungskosten weiterhin sehr günstig. Die Strompreise an der Börse verharren auf dem niedrigsten Stand seit über 10 Jahren. Auch der für das Gewerbe relevante VIK-Strompreis-Index für Mittelspannungskunden in Industrie und Gewerbe stagniert auf dem niedrigen Niveau von 2005.

EEG-Umlage:

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