Wie Enertrag der Corona-Pandemie trotzt
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Dauerthal – Wie derzeit fast alle Unternehmen ist auch die Enertrag AG von der Corona-Pandemie betroffen. Doch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist trotz der Einschränkungen sicher.
Der Betrieb und die Wartung regenerativer Anlagen ist in Corona-Zeiten mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden. Auch neue Projekte leiden teilweise unter Projektverzögerungen. Die Politik hat aber bereits reagiert.
Schutzmaßnahmen: Enertrag setzt spezielles Corona-Team ein
Als mittelständisches Unternehmen mit über 600 Mitarbeitern setzt sich Enertrag rund um die Uhr mit voller Energie für die Energieversorgung ein. „Die Schutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie greifen auch stark in unseren Arbeitsalltag ein. Unser Corona-Team prüft täglich die Lage, informiert Kollegen, verteilt Passierscheine, sorgt für regelmäßige Desinfektion, schafft Lösungen für mobiles Arbeiten und Heimarbeit. Der tägliche Weiterbetrieb der Energieanlagen fordert Einsatz und Kreativität wie nie zuvor. Sicherheit steht dabei nach wie vor an erster Stelle“, erläutert Enertrag-Vorstandsvorsitzender Jörg Müller die aktuellen Herausforderungen. Nicht nur die Mitarbeiter der Enertrag-Warte, in der über tausend Windkraftanlagen überwacht werden, müssen geschützt werden, auch die Arbeit der Service- und Inspektionsteams erfordert einen neuen Umgang im täglichen Miteinander.
Verzögerungen wegen Lieferengpässen und Landesgrenzen: Bau neuer Anlagen duldet keinen Zeitverzug
Sorge bereitet der Enertrag AG der Bau neuer Windparks, denn es gibt bereits erste Lieferverzögerungen. Ein großes Problem stellt zudem die Einschränkung der Bewegungsfreiheit dar, da Enertrag AG international tätig ist. Die Mitarbeiter im Service, Anlagenbetrieb, Bau und in der Projektierung müssen über die Landesgrenzen hinweg tätig sein. Das gilt aktuell für einen neuen Windpark in Polen. Insgesamt 38 Windenergieanlagen insgesamt 186 Megawatt Leistung werden gerade in Dargikowo und Karlino an der polnischen Ostseeküste errichtet.
Politik reagiert: Verlängerung von Realisierungsfristen nach EEG-Ausschreibungen
Enertrag plädiert für eine Lockerung regulatorischer Vorgaben durch die Bundesregierung beim Bau neuer Anlagen. So müssen nach derzeit geltendem Recht Windparks innerhalb von 24 Monaten nach dem Zuschlag in Ausschreibungen ans Netz gehen. Hier wäre eine Verlängerung der Realisierungsfrist für Windenergieprojekte zeitnah sicherzustellen. Zumindest in diesem Punkt hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits schnell und unbürokratisch reagiert. Realisierungsfristen sollen danach auf Antrag mit Begründung unkompliziert verlängert werden, Strafzahlungen entfallen. Zwar bleiben die gesetzlich festgelegten Termine für die weiteren Ausschreibungsrunden bestehen, die Zuschlagsentscheidung selbst soll allerdings nicht im Internet bekannt gegeben werden. Damit beginnen die Fristen (betrifft u.a. Vertragsstrafen, Realisierungsfrist und Zahlung der Zweitsicherheit) noch nicht zu laufen. Erst nach einer Beruhigung der Lage soll das nachgeholt werden, heißt es von der BNetzA.
Quelle: IWR Online
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