Windenergie: Nordhessen entwirft neuen Regionalplan
Kassel - Einstimmig hat die Regionalversammlung Nordhessen beschlossen, dass das Kapitel „Regenerative Energieerzeugung“ im Regionalplan Nordhessen 2009 neu aufgestellt werden muss. Die Regionalversammlung war einberufen worden, nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Festlegung von Vorranggebieten mit der Ausschlusswirkung für Windkraftanlagen im Regionalplan Nordhessen (RPN) 2009 am 17. März 2011 für unwirksam erklärt hatte. Nach Angaben des Regierungspräsidiums Kassel sollen bis zur Neuaufstellung Anträge zur Errichtung von Windkraftanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) in der Umweltabteilung des Regierungspräsidiums entschieden werden. Dies gelte jedoch nur, solange die Neuanlagen nicht mit geltenden Bebauungsplänen kollidieren.
Unklar ist derzeit, wann dasKapitel des Regionalplans neu aufgestellt sein wird. Das Regierungspräsidium Kassel geht davon aus, dass der Termin für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2012 liegen wird. Die Entscheidung des VGH wird Ende April 2011 rechtswirksam. Rechtsmittel sollen gegen das Urteil nicht eingelegt werden.
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