30.03.2012, 10:22 Uhr

Bundestag beschließt Kürzung der Solarstrom-Vergütung

Berlin - Der Bundestag hat gestern mit den Stimmen der Regierungs-Koalition die Kürzung der Vergütungen für Solarstrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Bundesumweltminister Röttgen: "Wir wollen die Energiewende erfolgreich umsetzen. Das erfordert Rahmenbedingungen, mit denen wir die Zubaumenge der Photovoltaik im Sinne von Netzstabilität und Kostenbegrenzung sinnvoll steuern und gleichzeitig die erfolgreiche deutsche PV-Industrie in Deutschland und auf dem Weltmarkt weiter erhalten." Der Bundesrat wird sich erst am 11. Mai mit der EEG-Änderung befassen. Das EEG ist zwar nicht allerdings nicht zustimmungspflichtig, doch wenn dort eine Zwei-Drittel-Mehrheit gegen das Gesetzsvorhaben stimmt, wären die Beschlüsse vorerst gescheitert. Mit einer einfachen Mehrheit gegen die vom Bundestag beschlossenen Änderungen würde der Vermittlungsausschuss ins Spiel kommen, was zunächst eine weitere Verzögerung des Verfahrens bedeutet.

Die beschlossenen Änderungen im Überblick


1. Vergütungshöhe

Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich

  • für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW),

  • für größere Dachanlagen von derzeit 21,98 auf 16,50 ct/kWh und

  • für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh.

2. Fristen

Dem Vertrauensschutz soll laut Bundesumweltministerium (BMU) Rechnung getragen werden:

  • Große Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.

  • Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B. Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.

  • Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.

  • Das Inkrafttreten für kleine Dachanlagen erfolgt zum 1. April (ursprünglich war der 9. März geplant)

3. Monatliche Degression

  • Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt.

  • Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr.

  • Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden.

4. Neues Marktintegrationsmodell

  • Kleine Dachanlagen erhalten nur noch 80% des Stroms über das EEG vergütet, mittelgroße Anlagen 90%.

  • Die restlichen 20 bzw. 10% der erzeugten Solarstrommenge können entweder selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden.

  • Große Dach-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten weiterhin 100% der eingespeisten Strommenge vergütet.

  • Sämtliche Freiflächenanlagen bis 10 MW werden ebenfalls zu 100% vergütet.

5. Keine Verordnungsermächtigung

Die viel diskutierte und zunächst im Gesetzespaket verankerte Verordnungsermächtigung ist vom Tisch. Mit Hilfe dieser Verordnungsermächtigung sollten Möglichkeiten eröffnet werden, um bei zukünftigen Anpassungen der Vergütungshöhe flexibler und ohne Bundestag-Beteiligung zu entscheiden.

BSW: Schwarzer Tag für die Energiewende

Massive Kritik übte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Die zahlreichen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) würden darauf abzielen, den zukünftigen Ausbau der Solarstrom-Nutzung in Deutschland mindestens zu halbieren. Nur der Bundesrat könne das Gesetzesvorhaben nun noch aufhalten.

"Diese politische Fehlentscheidung gefährdet Deutschlands Spitzenstellung bei der Photovoltaik, die Existenz zahlreicher Solarunternehmen und vieler tausend Solarjobs. Das ist ein schwarzer Tag für die Energiewende", so Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Solarbranche befürchtet eine Insolvenzwelle in der deutschen Solarbranche und den Verlust zehntausender Arbeitsplätze.

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