09.10.2008, 15:21 Uhr

BBE erwartet positive Marktimpulse für die Holzenergie im Strom- und Wärmemarkt

Bonn - Der Bundesverband BioEnergie (BBE) sieht mit dem Inkrafttreten des novellierten Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG) jeweils zum 1.1.2009 gute Perspektiven für den weiteren dynamischen Ausbau der Holzenergie im Strom- und Wärmemarkt. Allerdings gelte es dieses positive Investitionsklima durch weitere flankierende gesetzliche Rahmenbedingungen zu unterstützen, betonte der BBE im Rahmen des 8. Internationalen BBE-Fachkongresses für Holzenergie in Augsburg vor über 250 Kongressteilnehmern.

BBE kritisiert politische Blockade der 1. BImschV

Als derzeitige Investitionsbremse für Biomassekleinfeuerungsanlagen im Wärmemarkt erweise sich das seit über einem Jahr schwebende politische Verfahren zur Novellierung der 1. Bundesimmissionschutzverordnung (1 BImschV), kritisierte der BBE. Die politische Blockade bei der Novellierung der 1. BImschV und die dadurch verbundene Unsicherheit bei den Anlagenherstellern und den Endverbrauchern müsse nun endlich aufgelöst werden, appellierte Helmut Lamp, Vorsitzender des BBE-Vorstandes, an die Politik.

Durch die gesetzliche Nutzungspflicht des EEWärmeG für Neubauten und die Investitionszuschüsse des Marktanreizprogrammes zur Förderung erneuerbarer Energien (MAP) auf Bundesebene erwartet der BBE eine steigende Nachfrage nach innovativen Biomassefeuerungsanlagen zur Erzeugung von umweltfreundlicher Wärme. Um den Endverbrauchern eine tatsächliche Wahlfreiheit und Technologieoffenheit zu gewähren, müssten die neuen MAP-Richtlinien ab dem 1.1.2009 bei Übererfüllung der Nutzungspflicht beim EEWärmeG auf Bundebene bei Neubauten bzw. auf Länderebene bei Altbauten den vollen MAP-Investitionszuschuss gewähren, fordert der BBE. Weiterhin müsse die Politik nun Wort halten und gemäß dem EEWärmeG das Haushaltsbudget des MAP für 2009 auch tatsächlich mit 500 Mio. Euro ausstatten.

Positive Impulse auch durch das EEG

Das novellierte EEG bietet aus Sicht des BBE ebenfalls positive Investitionsimpulse für die Holzenergie bei der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung. Kritisch sei hier aber anzumerken, dass der Gesetzgeber mit der nicht vollzogenen Öffnung des Ausschließlichkeitsprinzips beim NaWaRo-Bonus für die feste Biomasse eine Chance für einen ökonomisch und ökologisch effizienteren Anlagenbetrieb verpasst habe. Positiv stellt der BBE die zukünftig bessere Vergütungssituation im novellierten EEG für den Anbau und die Nutzung von schnellwachsenden Baumarten heraus.

Kritisch beurteilt der BBE den vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zum Umweltgesetzbuch (UGB). Das politisch anvisierte Ziel der Zusammenführung der relevanten Umweltgesetze in einem gemeinsamen Umweltgesetzbuch sei zwar grundsätzlich zu begrüßen. Eine wie im Entwurf des UGB vorgesehene Verschärfung der einzelnen Umweltgesetze sei jedoch nicht akzeptabel, andernfalls drohten die errungenen Erfolge durch die EEG-Novelle und des EEWärmeG durch das UGB wieder kompensiert zu werden. Daher lehne die Bioenergiebranche das UGB in der vorliegenden Fassung ab.

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