Konzept zum Schallschutz für Schweinswale tritt in Kraft
Berlin – Das Bundesumweltministerium hat neue Leitlinien für den Schutz der Nordsee-Schweinswale beim Ausbau der Offshore-Windenergie in Kraft gesetzt. Das sogenannte Schallschutzkonzept gilt ab dem 1. Dezember 2013.
Ziel ist, die Schweinswale besonders in der Zeit der Aufzucht von Nachwuchs vor Lärm zu schützen, der beim Rammen der Fundamente für die Windkraftanlagen entsteht. Da die Tiere für Kommunikation, Orientierung und Nahrungssuche auf ihr Gehör angewiesen sind, stellt zu großer Lärm eine existenzielle Bedrohung dar.
Besonderer Schutz für die „Kinderstube“ vor Sylt
Nach dem neuen Schallschutzkonzept müssen die Rammungen zeitlich so organisiert werden, dass den Schweinswalen immer ein ausreichend großer Rückzugsraum bleibt. Das Konzept gilt für den von Deutschland bewirtschafteten Bereich der Nordsee jenseits des Küstenmeeres. Besonderen Schutz genießt dabei ein Gebiet vor Sylt, nach Angaben des Ministeriums die „Kinderstube“ der Schweinswale in Deutschland. Von Mai bis August werden dort besonders viele Kälber geboren und aufgezogen. Das Konzept setzt darüber hinaus Grenzwerte für die Schallbelastung der Natura 2000-Schutzgebiete in der Nordsee fest.
In Zukunft soll das neue Schallschutzkonzept in die Genehmigungsverfahren einfließen. Das Bundesamt für Naturschutz soll das Schallschutzkonzept dabei als Bewertungsmaßstab nutzen. So hätten die Betreiber von Offshore-Windparks frühzeitig Sicherheit über die naturschutzrechtlichen Anforderungen. Das Konzept sieht zugleich einen Bestandsschutz für die bereits genehmigten Windparks vor. Das Bundesumweltministerium hatte das Konzept in den vergangenen Monaten mit Offshore-Windindustrie, Naturschutzverbänden und Küstenbundesländern erörtert und weiterentwickelt.
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© IWR, 2013