10.02.2014, 12:43 Uhr

Fachtagung behandelt insolvenz-rechtliche Risiken in der Energiewirtschaft

Köln – Der BDEW e.V. informiert am 20. März 2014 in Köln über Insolvenzrisiken in der Energiewirtschaft. Energie- und Wasserversorgungsunternehmen werden im Falle der Insolvenz ihrer Kunden in zunehmendem Maße mit insolvenzrechtlichen Anfechtungen und Rückforderungsansprüchen von Insolvenzverwaltern konfrontiert. Die insolvenzrechtlichen Risiken belasten dabei nicht nur klassischerweise Energie- und Wasserlieferanten, sondern im gleichen Maße Netzbetreiber und Energiehändler.

Die weite Auslegung der Anfechtungstatbestände (§§ 130, 131, 133, 134 InsO), die in der aktuellen Rechtsprechung zu beobachten ist, führt in der Praxis häufig zu erheblichen Anfechtungssummen, wobei sich die Anfechtungszeiträume über mehrere Jahre ziehen können.

Insolvenzrechtliche Anfechtung: Aktuelle Rechtspraxis und Lösungsansätze

Die BDEW-Fachtagung verschafft einen umfassenden Überblick zur aktuellen Rechtspraxis der insolvenzrechtlichen Anfechtung unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Wertschöpfungsstufen. Dabei stehen mögliche Lösungsansätze zur Minimierung der Forderungsausfall- und Anfechtungsrisiken für die Energie- und Wasserversorgungsunternehmen im Mittelpunkt der Veranstaltung. In rechtspolitischer Hinsicht wird zu diskutieren sein, ob die jetzige Anfechtungspraxis den Anforderungen der Versorgungswirtschaft an die Planungssicherheit ihres Geschäftsbetriebes gerecht wird oder gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

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© IWR, 2014