30.05.2014, 11:38 Uhr

EEG-Debatte im Bundestag wird ausgeweitet

Berlin - Die öffentliche Anhörung zur Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) wird ausgeweitet. Ursprünglich war nur ein Termin vorgesehen, doch nun ist ein zweiter Anhörungstermin angesetzt worden.

Wie es in einer Mitteilung des Bundestages heißt, soll das Thema nicht nur am Montag, den 2. Juni, sondern zusätzlich auch am Mittwoch, den 4. Juni, behandelt werden. Unterdessen wird die Kritik an den Reformvorhaben lauter.

Kohler, Krawinkel, Leprich und Co. kommen zu Wort

An dem zusätzlichen Tag geht es noch einmal um den EEG-Reformentwurf der Regierung, insbesondere um die sogenannte Besondere Ausgleichregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen. Neben diesem Industrieprivileg soll auch die Eigenstromregelung erneut erörtert werden. Sachverständige sind u.a. Vertreter der deutschen Industrie und des Handwerks sowie dena-Chef Stephan Kohler, der Verbraucherschützer Holger Krawinkel und Professor Uwe Leprich vom Saarbrücker Institut für Zukunftsenergiesysteme (IZES).

Bundesrat hat bereits beraten

Die EEG-Reform befindet sich gerade mitten im parlamentarischen Prozess. In der vergangenen Woche hatte bereits der Bundesrat zahlreiche Änderungsanträge an den Reformvorschlag verabschiedet. Insgesamt waren etwa 100 Änderungsanträge am Reformvorhaben in der Länderkammer zur Abstimmung gekommen. Etwa ein Viertel dieser Anträge wurde angenommen. Formal ist der Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, kann aber in der nächsten Runde einen Vermittlungsausschuss einsetzen und damit das ganze Verfahren deutlich in die Länge ziehen. Ziel von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ist eigentlich, die Reformpläne bis August durchzudrücken.

Hessen wird Ausbauziele nicht erreichen

Auch für Fabio Longo, Rechtsanwalt und SPD-Politiker aus Hessen, ist die mögliche Verzögerung des Gesetzesvorhabens, ein starkes Druckmittel der Länderkammer. Er sieht insbesondere Probleme für den weiteren Windenergie-Ausbau. Longo zählt zu den Unterzeichnern einer Resolution zum EEG, in der der Wandel zu „planwirtschaftlichem Zubaudeckeln und Ausschreibungen (Quoten)“ kritisch dargestellt wird. Die hessischen Mitglieder im Bundesrat werden in der Resolution u.a. aufgefordert, gegen die bedingungslose Einführung der Ausschreibungen zu stimmen. Windenergieexperten aus Hessen gehen zudem davon aus, dass das Bundesland seine Ziele wegen der geplanten EEG-Reform nicht erfüllen kann.

Bundesrat soll nochmals am 11. Juli EEG behandeln

Zu den weiteren Kritikpunkten von Verbänden und Experten zählen die Behandlung von selbsterzeugten Ökostrom für die Eigenversorgung, das Ausmaß der Industrierabatte, die Übergangsfristen für die neuen Regeln sowie die Länderöffnungsklausel, nach der jedes Bundesland eigene Abstandsregeln für die Windenergie aufstellen darf. Im letzten Punkt hat der Bundesrat aber beispielsweise bereits gegen eine solche Klausel gestimmt. Im Bundestag ist die Verabschiedung der - nicht zustimmungsbedürftigen - EEG-Reform für den 26. Juni 2014 vorgesehen. Die endgültige Abstimmung im Bundesrat im "Zweiten Durchgang" könnte am 11. Juli 2014 erfolgen. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Länder auf ihre eigentlich dreiwöchige Beratungsfrist verzichten.

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