26.11.2014, 08:27 Uhr

EU-Kommission hat über Industrie-Umlagebefreiung nach EEG 2012 entschieden

Brüssel – Die Umlagebefreiung energieintensiver Unternehmen in Deutschland im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) war Thema der neuen EU-Kommission. Es wurde darüber entschieden ob die Befreiung energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage rechtens war. Milliardenschwere Rückzahlungen standen dabei im Raum.

Doch zu Rückzahlungen in dieser Größenordnung wird es nicht kommen: Denn die EU-Kommission hat entschieden, dass die Befreiungen von der EEG-Umlage für energieintensive Industriezweige auch im Rahmen des EEG 2012 rechtens waren, zumindest zu einem großen Teil. Ein kleiner Teil der Befreiungen sei aber höher gewesen als nach EU-Wettbewerbsrecht erlaubt und müsse zurückgezahlt werden.

2013 und 2014 Mindereinnahmen von 9,1 Mrd. Euro

Um den energieintensiven Unternehmen keine Wettbewerbsnachteile aufzubürden, wurden diese Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Allerdings vermutete Brüssel illegale Beihilfen dahinter und leitete Ende 2013 ein Verfahren ein. Hätte die EU-Kommission der Vermutung Recht gegeben, hätten die befreiten Unternehmen die Umlage nachzahlen müssen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie befürchtete den Verlust tausender Arbeitsplätze. Für 2013 und 2014 beliefen sich die Mindereinnahmen bei der EEG-Umlage aufgrund der Nichtzahlung durch die privilegierten Unternehmen immerhin auf etwa 9,1 Mrd. Euro.

Nun aber erklärte die Kommission, dass die Umlagebefreiung zum größten Teil rechtens war. Ein kleiner Teil sei aber über das Ziel hinaus geschossen und müsse nachgezahlt werden. Konkrete Zahlen wurden dabei nicht bekannt. Es kursieren Zahlen für die Nachzahlungen aus deutschen Regierungskreisen in einer Größenordnung von etwa 30 Millionen Euro.

Befreiung des Schienenverkehrs auch rechtens

Auch Stromversorger aus dem europäischen Ausland müssen die EEG-Umlage zahlen. Damit diese nicht benachteiligt werden, hat sich Deutschland dazu verpflichtet, „50 Mio. Euro in Verbindungsleitungen und europäische Energieprojekte zu investieren, um dem Risiko einer Benachteiligung von Stromeinfuhren, für die ebenfalls die EEG-Umlage entrichtet werden muss, entgegenzutreten“, heißt es weiter in einer Erklärung der Europäischen Kommission.

Zudem wurde auch über die EEG-Befreiung für den Schienenverkehr nach dem EEG 2014 entschieden. Diese sei aus Sicht der EU-Kommission auch eine staatliche Beihilfe, aber gerechtfertigt.

Im Grundsatz hatte der frühere EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia diese Entscheidung bereits im Sommer getroffen. Die EU-Kommission setzt diesen Beschluss nun im Detail um.

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