Bundesverband Solarwirtschaft legt FAQ-Papier zu Solardach-Auktionen vor
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Berlin - Die Anfang 2021 eingeführten Änderungen bei der Ausschreibung von gewerblichen PV-Dachanlagen und sinkende Vergütungssätze haben zu einem deutlichen Rückgang in diesem Marktsegment geführt. Das will der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) ändern.
Der BSW Solar hält ein wachsendes Teilnahmeinteresse an den kommenden Photovoltaik-Auktionen für gewerbliche Solardächer für möglich. Neben den für 2022 fixierten Sonderausschreibungen könnte auch die starke Degression bei der Festvergütung gewerblicher Solardächer dazu beitragen. Ein neues FAQ-Paper des BSW soll dazu beitragen, die Quote erfolgreicher Auktionsteilnahmen zu erhöhen.
Auktionsvolumen steigt 2022 auf 2.300 Megawatt - FAQ-Papier soll Anzahl von Gebotszuschlägen steigern
Das Auktionsvolumen für Photovoltaik-Systeme auf Gebäuden steigt 2022 von 300 auf 2.300 Megawatt (MW), verteilt auf drei Gebotstermine (1. April, 1. August, 1. Dezember 2022). Gleichzeitig zeigt sich, dass in den bisherigen Ausschreibungen für gewerbliche Solardächer die Zahl der Gebote, die aufgrund von Formfehlern vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen wurden, vergleichsweise hoch ist. Den beiden PV-Gebäude-Ausschreibungen aus dem Jahr 2021 von zusammen 300 Megawatt (MW) standen gültige Gebote in Höhe von gerade einmal 383 MW gegenüber. Zum Vergleich: Die Ausschreibungen ebenerdig errichteter Solarparks waren in den letzten Jahren regelmäßig mehrfach überzeichnet.
Der BSW Solar hat vor diesem Hintergrund von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz ein FAQ-Papier erstellen lassen, das die wichtigsten Fragen für eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesregierung für die Gebäude-Photovoltaik beantwortet.
Das mit Unterstützung der Innovationsplattform The smarter E Europe erstellte neue FAQ-Papier richtet sich an Handwerker und Projektierer. Es beantwortet häufig gestellte Fragen zur Teilnahmeberechtigung an den EEG-Ausschreibungen oder nach speziellen Anforderungen an das Gebäude, auf dem eine Solarstromanlage errichtet werden soll. Auch zulässige Gebotsmengen und z.B. Aspekte einer Anlagenzusammenfassung werden behandelt. Schließlich werden das Gebots- und Zuschlagsverfahren erläutert und Tipps gegeben, was besonders zu beachten ist.
BSW kritisiert Ausschreibungsmodell für Solardächer und fordert zügige EEG-Novellierung
Im Zuge der Bekanntmachung des FAQ-Papieres hat der BSW seine Kritik an den aktuellen Ausschreibungsmodalitäten für gewerbliche Solardächer noch einmal bekräftigt: Seit Anfang letzten Jahres erhalten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nur noch Solarstromanlagen mit einer Leistung unterhalb von 300 kWp Leistung eine Vergütung für den eingespeisten Solarstrom. Betreiber von Solarstromanlagen mit einer höheren Leistung bekommen hingegen nur noch 50 Prozent ihres erzeugten Solarstroms vergütet, wenn sie zuvor nicht erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Im Falle einer Ausschreibungsteilnahme ist der Eigenverbrauch von Solarstrom jedoch ausgeschlossen.
Diese Einschränkungen sowie eine zu starke Degression bei der Festvergütung hatten 2021 in Deutschland haben nach BSW-Angaben zu einem spürbaren Rückgang der Photovoltaik-Nachfrage im Gewerbesektor geführt. Der Solarverband fordert neben dem Heraufsetzen der Ausschreibungsgrenze auf ein Megawatt von der Politik daher eine Zulassung von Eigenverbrauch auch im Falle einer Ausschreibungsteilnahme sowie eine schnelle EEG-Reform noch in diesem Frühjahr.
Quelle: IWR Online
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