20.01.2014, 15:43 Uhr

EnBW setzt sich gegen Kraftwerks-Abschaltverbot zur Wehr

Karlsruhe - Die EnBW hat von der Bundesnetzagentur (BNetzA) den Bescheid erhalten, dass ihr Antrag auf Stilllegung von vier Kraftwerksblöcken in Marbach und Walheim abgelehnt wurde. Das will der Stromversorger nicht hinnehmen und droht mit Klage.

Die Bundesnetzagentur vertritt die Auffassung, dass diese Kraftwerksblöcke systemrelevant zur Gewährleistung der allgemeinen Versorgungssicherheit sind. Sie müssen deshalb bis mindestens Juli 2016 weiterbetrieben werden.

Öl- und Steinkohlekraftwerke betroffen

Beim Standort Marbach handelt es sich um ein heizölbefeuertes Kraftwerk mit einer Gesamtleistung von 424 MW. Die beiden Blöcke wurden 1971 bzw. 1975 in Betrieb genommen. Am Standort Walheim sind zwei Steinkohleblöcke mit einer Gesamtleistung von 244 MW betroffen, die 1964 bzw. 1967 in Betrieb gegangen sind.

EnBW kritisiert wirtschaftliche Nachteile

EnBW hat angekündigt, gegen diesen Bescheid Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Dabei stellt EnBW nach eigenen Angaben nicht die von der Bundesnetzagentur festgestellte Systemrelevanz in Frage. EnBW kritisiert, dass dem Unternehmen durch die angeordneten Maßnahmen der Bundesnetzagentur wirtschaftliche Nachteile entstehen können. Die wirtschaftlichen Gesichtspunkte würden unter dem derzeit gegebenen Rechtsrahmen nicht ausreichend berücksichtigt, so EnBW.

Auf Anfrage von IWR-Online erklärte ein EnBW-Sprecher, dass eine genaue Bezifferung des zu erwartenden wirtschaftlichen Schadens nicht möglich sei, da die gesetzliche Grundlage insgesamt zu intransparent sei. Das Unternehmen befinde sich weiter mit der Bundesnetzagentur in Gesprächen. Die Beschwerde beim Oberlandesgericht erfolge, um juristische Fristen und die Rechtsposition des Unternehmens zu wahren.

Nord-Süd-Gefälle bei Kraftwerksabschaltungen

EnBW sieht in der derzeit geltenden Regelung die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen. Nördlich der Main-Linie können Kraftwerke aufgrund der dort wahrscheinlich nicht gegebenen Systemrelevanz kurzfristig „eingemottet“ (konserviert in Kaltreserve genommen) und zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt ggf. wieder am Markt eingesetzt werden. Diese Möglichkeit hätten Kraftwerksbetreiber südlich der Main-Linie nicht, was sie in ihrer unternehmerischen Handlungsfähigkeit einschränke. Die Frage einer möglichen Ungleichbehandlung stellt sich zudem auch gegenüber Kraftwerken im benachbarten Ausland.

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