14.04.2015, 12:08 Uhr

Doch keine Windkraft-Klage: Ist CSU-Landrat eingeknickt?

Münster – Die in Bayern seit November 2014 geltende restriktive Mindestabstands-Regelung für Windkraftanlagen hat kräftigen Gegenwind hervorgerufen. Bemerkenswerter als die Klagen und angekündigten Konsequenzen aus den Reihen der Opposition und der Branche war dabei die Klageabsicht eines Landrats aus der eigenen Partei. Doch dieser will seine Pläne nun doch nicht umsetzen.

Erdings Landrat Martin Bayerstorfer aus der CSU hatte im Januar angekündigt, gegen die umstrittene 10H-Abstandsregelung bei Windenergieanlagen in Bayern vor Gericht ziehen zu wollen. Inzwischen hat u.a. die Oppostion im bayerischen Landtag gegen die restriktiven Regelungen geklagt. Bayerstorfer sieht nun in einer eigenen Klage keinen "Mehrwert". Bedenken gegen die 10H-Regelung hegt er aber weiterhin.

Kein Teilflächennutzungsplan bedeutet Benachteiligung für Erding

Die in Bayern geltende Abstandsregelung von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern reduziert die Potenzialfläche auf ein Minimum. Nach der neuen Regelung soll der Abstand das Zehnfache der Gesamthöhe der jeweiligen Windkraftanlage betragen. Das bedeutet bei den modernen, oft rund 200 Metern hohen Anlagen, einen Mindestabstand von zwei Kilometern. Bayerstorfer hatte im Januar erklärt, er wolle erreichen, dass die Regelung zurückgenommen wird. Der CSU-Politiker ärgerte sich dabei besonders darüber, dass im letzten Moment Ausnahmen für Landkreise und Kommunen geschaffen wurden, die einen Teilflächennutzungsplan Windkraft noch vor Inkrafttreten des Gesetzes erlassen haben. Der Landkreis Erding habe die Arbeit an einem Teilflächennutzungsplan Windkraft noch im Frühjahr 2014 eingestellt, da angesichts der bevorstehenden 10H-Regelung niemand mehr dran geglaubt hatte, er würde noch etwas bringen. So fühlte sich der Landrat benachteiligt.

Meinungsänderung: Andere Klage behandelt Erdings Probleme ausreichend

Doch nun nimmt der Landrat Abstand von seinen Klageabsichten: Nach der Bewertung der derzeitigen Sach- und Rechtslage und nach Abschluss Prüfung einer Klage gegen die 10H-Regelung sei er zu dem Ergebnis gekommen, davon abzusehen. Eine Durchsicht der schon beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorliegenden Klageschrift der Klagegemeinschaft Pro-Windkraft habe ergeben, dass dort sämtliche den Landkreis Erding betreffende Problemschwerpunkte ausreichend behandelt werden, heißt es Medienberichten zufolge. Den Mehrwert einer zusätzlichen durch den Landkreis Erding initiierten Klage könne Bayerstorfer nicht erkennen. Fes steht dass dieser Klageverzicht der bayerischen CSU-Landesregierung sehr entgegenkommen dürfte. Eine Klage aus den eigenen Reihen wäre ein Pfund, mit dem die Gegner der umstrittenen Regelung wuchern könnten und würde einen deutlichen Imageschaden für die Landesregierung in Bayern bedeuten.

Quelle: IWR Online
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