20.03.2012, 17:46 Uhr

Kaltreserve: Bundesnetzagentur prüft noch

Münster - Im Winter 2011/2012 ist es zur Sicherung der Stromversorgung in zwei Fällen zur Aktivierung von Kraftwerken aus der sog. Kaltreserve gekommen. Erstmalig berichteten die Medien im Dezember darüber, dass in Deutschland am 08. und 09. Dezember Reservekapazitäten aus Österreich aktiviert wurden. Als Grund für die Stromhilfe aus dem Nachbarland machten die Medien eine hohe Windstromproduktion im Norden aus. Weitgehend unterschlagen wurde dagegen, dass der Block C des Kernkraftwerks Gundremmingen im Süden Deutschlands auf Grund eines technischen Defekts an den Brennelementen kurzfristig stillgelegt werden musste. Die auf Grund des außerplanmäßigen AKW-Stillstands fehlende Leistung wurde über die Kaltreserve aus dem nahen Österreich abgedeckt.

Vorsätzliche Lastprognosefehler Grund für Inanspruchnahme der Kaltreserve?

Vom 07. bis 10. Februar 2012 kam es dann in Deutschland ein weiteres Mal zur Aktivierung von Reservekapazitäten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur herrschte eine systematische Unterdeckung von Kraftwerksleistung im Netz. Die Behörde geht daher dem Verdacht nach, dass Stromhändler die „Lastprognosefehler“ vorsätzlich herbeigeführt und fast die gesamte zur Verfügung stehende Regelleistung in Anspruch genommen haben, um den zu bestimmten Zeiten teureren Stromeinkauf an der Strombörse zu vermeiden.

Kostendeckung für Kaltreserve über die Netzentgelte

Wenn Reservekraftwerke zur Stabilisierung des deutschen Stromnetzes zum Einsatz kommen, werden die anfallenden Kraftwerkskosten über die Netzentgelte auf alle Stromkunden umgelegt. Vor diesem Hintergrund werden die Ereignisse von der Bundesnetzagentur überprüft. Die Analyse der beiden Vorgänge ist derzeit allerdings noch nicht abgeschlossen. Wie die Bundesnetzagentur dem IWR auf Nachfrage mitteilte, ist eine eindeutige Klärung erst auf der Grundlage der detaillierten Bilanzkreisabrechnungen möglich. Diese liegen nach Monatsabschluss jedoch erst mit einem zeitlichen Versatz von zwei weiteren Monaten vor. Bezogen auf das Dezemberereignis könnten entsprechende Erkenntnisse demnach bald vorliegen. Es bleibt also weiterhin spannend, zu welchem Ergebnis die Bundesnetzagentur kommt.

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