Offshore Windenergie: Nutzung der Nord- und Ostsee wird neu geregelt
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Berlin - Die Beratungen zur Fortschreibung der Raumordnungspläne für die Nord- und Ostsee haben begonnen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Nutzungen wie beispielsweise die Offshore-Windenergie, Schifffahrt oder den Naturschutz neu zu regeln.
Am 11. Juni 2019 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gemeinsam mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutschen ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) in der Nord- und Ostsee gestartet.
Sicherung von Flächen für die Nutzung auf See
Die Sicherung von Flächen für die Nutzungen auf See bedeutet auch einen Impuls für die wirtschaftliche Entwicklung der Küstenregionen, so das Bundesinnenministerium. So wird künftig allein die Offshore-Windindustrie über 25.000 Menschen beschäftigen. Ziel ist die nachhaltige Entwicklung des Meeresraumes unter Abwägung aller Nutzungsinteressen. Das betrifft neben der Offshore Windenergie, die Schifffahrt, Kabel- und Rohrleitungen, Rohstoffabbau, Umweltschutz und weitere Nutzungen.
Raumordnungspläne sollen 2021 in Kraft treten
Die AWZ ist das internationale Meeresgebiet jenseits des Küstenmeeres (12 Seemeilen-Zone) bis zu maximal 200 Seemeilen, in dem Deutschland bestimmte souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse, insbesondere zur wirtschaftlichen Nutzung, hat. Die letzte Überarbeitung der Raumordnungspläne hat im Jahr 2009 stattgefunden. Der Prozess sieht Beteiligungsverfahren für die betroffenen Akteure vor. Die im Planentwurf festgelegten Nutzungen werden im Rahmen einer „Strategischen Umweltprüfung“ auch auf ihre Umweltauswirkungen hin untersucht. Die neuen Raumordnungspläne sollen dann 2021 in Kraft treten.
Quelle: IWR Online
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