16.12.2013, 14:34 Uhr

EU-Beihilfeverfahren zur EEG-Umlage: keine Rückzahlungen der Industrie

Münster – Geht es nach vielen Berichten in den Medien, dann drohen der deutschen Industrie milliardenschwere Rückzahlungen wegen Rabatten bei der Förderung erneuerbarer Energien. Am kommenden Mittwoch will die EU-Kommission über die Industrie-Privilegien bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beraten.

Viele kleine Unternehmen in Deutschland und die Endverbraucher zahlen in den EEG-Umlagefonds ein, immer mehr große Unternehmen lassen sich befreien und zahlen deutlich weniger oder gar nicht ein. Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia sieht in der Befreiung vieler Unternehmen von der EEG-Umlage zwischen den zahlenden und nicht-zahlenden Firmen eine Wettbewerbsverzerrung sowie eine unerlaubte staatliche Beihilfe. Deshalb wird zunächst erst einmal geprüft, ob ein Beihilfeverfahren wegen der EEG-Befreiung stromintensiver Unternehmen gegen Deutschland eröffnet wird.

EU-Beihilfeverfahren: Der deutschen Industrie drohen weder Rückzahlungen noch rückwirkende Zahlungen

In den Medien wird durch die Formulierung der „Rückzahlung“ der Eindruck erweckt, als müssten die deutschen Industrieunternehmen Subventionen zurückzahlen. Doch darum geht es nicht, denn die Firmen haben bisher noch gar keine Zahlungen geleistet, können aber von den niedrigsten Börsenstrompreisen seit zehn Jahren profitieren. Im Kern geht es um die unzulässige Ungleichbehandlung der Firmen – die einen zahlen in den EEG-Umlagefonds, die anderen nicht. Teilweise treten Verwerfungen innerhalb derselben Branche auf. Tatsächlich drohen der deutschen Industrie ohnehin keine Rückzahlungen, sondern es müssen zukünftig wohl mehr Unternehmen in den EEG-Umlagefonds einzahlen als bisher. Die EEG-Befreiung dürfte dann eher die Ausnahme sein.

Die Folge eines förmlichen EU-Beihilfeverfahrens würde zunächst bedeuten, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) keine weiteren Bewilligungsbescheide zur Befreiung bzw. Begrenzung von der EEG-Umlage erlassen und an die Unternehmen versenden dürfte. Da die BAFA-Bescheide für 2014 aber sowie schon verschickt wurden, hätte dies für 2014 ohnehin keine Auswirkungen mehr. Sollte die EU-Kommission dann am Ende des Verfahrens (das noch gar nicht eröffnet ist) ein Verstoß feststellen, wäre eine rückwirkende Zahlung für vergangene Jahre zudem mit Blick auf den Vertrauensschutz sehr unwahrscheinlich und ist eher auszuschließen.

Stellt die EU das gesamte EEG auf den Prüfstand?

Die vorrangige Frage ist derzeit, ob die Zunahme der massenhaften Firmen-Befreiungen von der EEG-Umlage eine unerlaubte Beihilfe ist und diese Vorgehensweise ggf. geändert werden muss. Ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Höhe der Vergütungszahlungen eine unerlaubte Beihilfe darstellt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 13.03.2001 bereits beantwortet. Danach ist die Verpflichtung privater Stromversorger zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu festgelegten Mindestpreisen keine unmittelbare oder mittelbare Übertragung staatlicher Mittel auf die Unternehmen, die diesen Strom erzeugen.

Mehr EEG-Firmenzahler führen zu sinkender EEG-Umlage für Haushalts-Stromverbraucher

Der kräftige Anstieg der EEG-Umlage für 2014 ist nicht auf den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zurückzuführen, sondern auf die niedrigen Börsenstrompreise und den weiteren kräftigen Anstieg der Unternehmens-Ausnahmen bei der EEG-Umlage. Steigt die Zahl der Unternehmen, die wieder in den EEG-Umlagefonds einzahlen, sinkt die EEG-Umlage für die Haushalts-Stromverbraucher. Es bleiben die sehr niedrigen Strompreise an der Börse, von denen die Industrie auch weiterhin profitiert.

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